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Reglemente und Weisungen der Staatsanwaltschaft
Das Büro der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis legt in einem Reglement seine interne Organisation, sowie diejenige der Staatsanwaltschaft, insbesondere die interne Aufsicht, die Vorkontrolle von Einstellungs-, Nichtanhandnahme-, Sistierungsverfügungen und von Strafbefehlen, die Akteneinsicht, die Archivierung sowie die Beziehung mit Dritten und den Medien fest.
Die Generalstaatsanwältin organisiert und leitet die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Kanton. In diesem Zusammenhang ist sie zuständig für den Erlass von Instruktionen und Weisungen an die Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte und Substitute, die Polizei und die Behörden in den von der Strafuntersuchung betroffenen Bereichen (vgl. Art. 6 EGStPO).