Pädagogische Schülerhilfe/PSH (1H-8H)
Die PSH richtet sich an Schüler, die grosse Schwierigkeiten haben oder möglicherweise das Schuljahr nicht bestehen und für die im Rahmen der Regelschule sonderpädagogische Massnahmen eingesetzt werden müssen.
Die PSH erfolgt primär innerhalb der Klasse, je nach Bedarf individuell oder in Gruppen.
Die Schuldirektion entscheidet aufgrund einer Meldung der Klassenlehrperson und einer Analyse durch die PSH Lehrperson, welche Schüler nach einem internen Verfahren PSH erhalten.
Nach einer ersten Phase der Beobachtung erstellen die Klassenlehrperson und die Lehrperson der PSH in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Vertretern für jeden betroffenen Schüler ein zeitlich befristetes individuelles Förderkonzept.
Jeweils nach Ablauf des zeitlich begrenzten Förderkonzepts werden Zwischen- oder Schlussevaluationen vorgenommen.
Der Schuldirektion und den gesetzlichen Vertretern wird eine Gesamtbilanz unterbreitet und sie entscheiden, ob das Förderkonzept für den betroffenen Schüler weitergeführt oder abgebrochen wird.
Die Durchführung von der PSH setzt eine vorherige Abstimmung mit den anderen bereits eingeführten oder vorgeschlagenen Hilfsmassnahmen oder Sonderschulmassnahmen voraus.
Nach dem Entscheid über die Massnahme arbeiten die Klassenlehrperson, die PSH Lehrperson und anderen Fachstellen zusammen und koordinieren ihre Aktivitäten, um den Erfolg des Förderkonzepts sicherzustellen.