Sonderschulen
Sonderschulen bieten eine Alternative für Schüler, deren Bedürfnisse trotz Einsatz besonderer Massnahmen in der Regelschule nicht mehr entsprochen werden kann.
Anträge auf Einschulung in einer Sonderschule müssen an die Schuldirektion gestellt werden.
Das Amt für Sonderschulwesen entscheidet nach der Durchführung des durch einen pädagogischen Berater koordinierte standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV).
Institutionen des Sonderschulwesens:
HPS Glis: Kinder mit «schwerer oder mittlerer» geistiger Behinderung, mit oder ohne zusätzlichem anderen Handicap;
Kinderdorf Leuk: Kinder mit einem grossen Entwicklungsrückstand oder einer «mittlerer» geistiger Behinderung, mit oder ohne zusätzlichem anderen Handicap;
Notre-Dame de Lourdes: Schüler von 6 bis 13 Jahren mit Verhaltensstörungen (ADHS-POS) und/ oder schulischen und erzieherischen Schwierigkeiten;