Sonderschulen - Institutionen

Sonderschulen bieten eine Alternative für Schüler, deren Bedürfnisse trotz Einsatz besonderer Massnahmen in der Regelschule  nicht mehr entsprochen werden kann.

Anträge auf Einschulung in einer Sonderschule müssen an die Schuldirektion gestellt werden.

Das Amt für Sonderschulwesen entscheidet nach der Durchführung des durch einen pädagogischen Berater koordinierte standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV).

Institutionen des Sonderschulwesens:

  • HPS Glis: Kinder mit «schwerer oder mittlerer» geistiger Behinderung, mit oder ohne zusätzlichem anderen Handicap;
  • Kinderdorf Leuk: Kinder mit einem grossen Entwicklungsrückstand oder einer  «mittlerer» geistiger Behinderung, mit oder ohne zusätzlichem anderen Handicap;
  • Notre-Dame de Lourdes: Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit besonderen Bedürfnissen in den Bereichen Lernen, Verhalten , Beziehung und Kommunikation.