Spezialisierte Unterstützung bei sensorischen Behinderungen
Gehörlose Kinder
Kinder mit Hörbehinderung können im Rahmen der Regelklasse von einer spezialisierten pädagogischen Unterstützung profitieren, die vom Kompetenzzentrum für Gehörlosigkeit des sonderpädagogischen Zentrums Münchenbuchsee organisiert wird.
Blinde und sehbehinderte Kinder:
Blinde und sehbehinderte Schüler können von einer spezialisierten pädagogischen Unterstützung profitieren. Diese kann in Form von Beratung für die Lehrperson oder Begleitung des Schülers in der Regelklasse durch eine Fachperson der Sehbehinderten- und Blindenschule Zollikofen, auf Mandat des Amts für Sonderschulwesen, erfolgen.
Anpassungen für Schüler mit Körperbehinderungen
In Zusammenarbeit mit der Wohngemeinde und nach Entscheid des Amts für Sonderschulwesen können Schüler mit Körperbehinderung von folgenden Massnahmen profitieren:
- Übernahme der Transportkosten vom Wohn- zum Ausbildungsort;
- Unterstützung in der Schule;
- Physische Anpassungen des Arbeitsplatzes.
Autismus-Spektrum-Störungen
Autismus ist eine Störung, die die Entwicklung des Kindes und seine Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen kann.
Zur Erleichterung des Schulbesuchs von Kindern mit Autismus muss das "Spektrum" der Massnahmen so flexibel und breit gefächert wie möglich sein, um der jeweiligen Situation und den jeweiligen Fähigkeiten des einzelnen Schülers Rechnung zu tragen (progressive Massnahmen). Eine Diagnose gibt nicht automatisch Zugang zu den umfangreichsten Massnahmen, die den Ausbildungsweg des Schülers erschweren könnten.
Folgende Massnahmen stehen bereit:
- Differenzierung im Unterricht durch die Klassenlehrperson
- Einführung von integriertem Stützunterricht (zeitlich begrenzte Betreuung in Kleingruppen mit Schülern aus der Klasse oder dem Schulzentrum)
- Einführung eines zeitlich begrenzten individuellen Förderkonzepts für die Bereiche, in denen der Schüler Schwierigkeiten aufweist
- Es kann auch ein angepasstes Programm in der 1H-8H oder in der 9OS-11OS eingerichtet werden, falls der schulische Rückstand zu gross wird.
Weisen die Massnahmen keine ausreichenden Ergebnisse auf, kann eine mit Autismus betraute Fachlehrperson (Organigramm ASW) den Schüler innerhalb der Klasse beobachten, die Regelklassenlehrpersonen und Sonderpädagogen beraten und spezifische Mittel vorschlagen, um das individuelle Förderkonzept wirksam zu unterstützen.
Wenn der Schüler trotz alldem grosse Schwierigkeiten aufweist und seine Entwicklung nicht voranschreitet, müssen die gesetzlichen Vertreter bei der Schuldirektion einen Antrag auf verstärkte Sonderschulmassnahmen stellen. Letztere leitet den Antrag dem Amt für Sonderschulwesen weiter, wo er analysiert wird, um den gesetzlichen Vertretern anschliessend Vorschläge unterbreiten zu können.
Je nach Ergebnis der pluridisziplinären Analyse kann der Schüler mit Autismus-Störung folgende verstärkte Sonderschulmassnahmen erhalten:
- Verstärkter Stützunterricht in der kommunalen Einrichtung für Schüler, die nicht der schulischen «Norm» entsprechen.
- Einschulung in eine Sonderklasse (4 bis 8 Schüler), falls diese in der Region angeboten wird.
- Einschulung in eine Sonderschulinstitution.
Die Fachlehrpersonen, das Personal sonderpädagogischer Zentren und einiger Sonderschulen besuchen regelmässig Weiterbildungen und bleiben so das Kompetenzzentrum im Bereich Autismus.