Einheitliche Anlaufstelle

Alle Anfragen zur Sonderpädagogik (Sonderschulunterricht, Logopädie, Psychomotorik, psychologische Unterstützung) müssen durch die gesetzlichen Vertreter deponiert werden.

0-4 Jahre :

Einheitliche Anlaufstelle bei der Kantonalen Dienststelle für die Jugend via dem regionalen Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jungendlichen (ZET). 

Ab 4 Jahren :

Einheitliche Anlaufstelle bei der Schuldirektion (via der Schule Ihres Kindes). Die Lehrperson Ihres Kindes kann Sie über das Verfahren an der Schule informieren. 

Das Verfahren wird angewendet seit der Annahme des kantonalen sonderpädagogischen Konzeptes des Kanton Wallis von 2014 durch das Parlament.

Mit dem Konzept wird die Rolle der Schuldirektionen in der Koordination der sonderpädagogischen Massnahmen in Zusammenarbeit mit dem ZET gestärkt.