Schulbesuch von Kindern mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung kann auf Antrag der gesetzlichen Vertreter an die Lehrperson oder Schuldirektion (je nach internem Prozess der jeweiligen Einrichtung) ein Gesuch für verstärkte Sonderschulmassnahmen gestellt werden. Es wird ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) eingesetzt. Dieses Verfahren ist zeitaufwendig, darum müssen Gesuche bis spätestens Ende Februar gestellt werden.
Dieses Instrument ermöglicht es, die Bedürfnisse der Kinder in Bezug auf die Schulbildung zu eruieren. Die Bedürfnisanalyse wird von einem pädagogischen Berater des Amts für Sonderschulwesen in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Vertretern, der Schule und den Fachleuten (Ärzte, Therapeuten,...), die das Kind kennen, vorgenommen.
Sie führt zu einem Betreuungsvorschlag für das folgende Schuljahr und legt fest, ob das Kind von verstärkten Sonderschulmassnahmen profitieren kann oder ob die anderen Hilfsmassnahmen ausreichend sind.
Ein Schüler, der von verstärkten Sonderschulmassnahmen profitiert, ist ein Schüler mit Behinderung, dessen Profil die Durchführung eines individuellen Förderkonzepts erfordert, das sich von den Zielen gleichaltriger Schüler in so unterschiedlichen Bereichen wie Wissen, allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, persönliches Gespräch oder komplexe Interaktionen mit anderen unterscheidet.
Kriterien für die Gewährung einer verstärkten Sonderschulmassnahme:
- lange Dauer
- hohe Intensität
- hoher Spezialisierungsgrad der Fachpersonen
- einschneidende Konsequenzen auf den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf des Kindes oder des Jugendlichen.
Die verstärkten Massnahmen sollen nicht Rückstände oder Defizite ausgleichen, sondern ein individuelles Gesamtkonzept zur Begleitung eines Kindes mit Behinderung umsetzen.
Sie betreffen eine Minderheit von Schülern (ca. 2%).
Die durch das SAV bei der individuellen Analyse ermittelten Bedürfnisse können dazu führen, dass das Kind mit Behinderung integrativ, innerhalb seiner Klasse oder in eine Sonderschulinstitution eingeschult wird.
Verstärkter Stützunterricht:
Schüler mit geistiger oder anderer Behinderung können im Rahmen der Regelklasse Sonderschulmassnahmen erhalten. Die verstärkten Massnahmen, auch "verstärkter Stützunterricht" genannt, werden von den Sonderpädagogischen Zentren Heilpädagogische Schule Glis, Kinderdorf Leuk und Notre Dame de Lourdes Siders organisiert.