Übergang in den Erwachsenenbereich (Behinderung) oder in die Berufswelt
Während der Orientierungsschule oder zwischen 16 und 18 Jahren für Kinder mit Behinderungen, treffen die Schülerinnen und Schüler eine Berufswahl oder werden an eine Behinderteneinrichtung für Erwachsene verwiesen. Das Amt für Sonderschulwesen fördert die schulische und berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten und stellt die Koordination mit den entsprechenden Fachinstanzen sicher.
Die Lehrpersonen und die Schuldirektionen stehen dem ASW für alle Fragen im Zusammenhang mit der besonderen Situation der Schülerin / des Schülers zur Verfügung.
Je nach Situation kann die Koordination des Berufswahlprozesses in einem multidisziplinären Netzwerk erfolgen.
Das ASW kooperiert mit folgenden Partnern:
Mein Kind ist in einer Orientierungsstufe ohne verstärkte Massnahmen, mit Hilfsmassnahmen oder gewöhnlichen Maßnahmen (Unterstützung, angepasstes Programm, Beobachtungsklasse). Ich kann die Berufsberatung über den für das Schulzentrum zuständigen BSL-Berater kontaktieren. https://www.vs.ch/web/bsl
Plattform T1
Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die nach der obligatorischen Schulzeit grössere Schwierigkeiten haben und keine Lösung finden, können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Plattform T1 gemeldet werden. Die Plattform T1 ist ein Koordinations- und Begleitinstrument der Dienststelle für Berufsbildung. Ziel dieser Plattform ist es, die Chancen auf eine soziale und berufliche Eingliederung zu erhöhen. Die Plattform führt einen Katalog mit den verschiedenen Übergangsmassnahmen.
Mein Kind hat grosse allgemeine Schwierigkeiten und kann wahrscheinlich mit Hilfe der kantonalen IV-Stelle Wallis (IVST) eine Ausbildung absolvieren. Das Kind wird in einer Sonderschule (Notre-Dame de Lourdes, deutsche Abteilung, Kinderdorf oder HPS) oder mit verstärktem Stützunterricht in der OS unterrichtet (manchmal profitiert es von einem angepassten Programm in einer OS oder hat keine besonderen Massnahmen, im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Schulleitung, die eine Netzwerksitzung oder eine Sitzung "Jugendliche in Risikosituationen" zu Beginn des Kalenderjahres organisieren kann). Während der 9 OS (13 Jahre) ermutigt die Schule die Eltern, für ihr Kind einen IV-Antrag für eine Massnahme für die berufliche Eingliederung zu stellen https://www.aivs.ch/de/beruflicheEingliederung . Die IV prüft den Antrag und entscheidet, ob sie auf ihn eintritt oder nicht. Es ist sehr wichtig, dass dieser Antrag spätestens im Alter von 13 Jahren gestellt wird, um den Übergang vorausschauend planen zu können.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Kantonalen IV-Stelle Wallis (IVST), der Dienststelle für Unterrichtswesen (DU), der Dienststelle für Hochschulwesen (DH), der Dienststelle für Berufsbildung (DB), der kantonalen Dienststelle für die Jugend (KDJ) und der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) stellt die Ziele der Zusammenarbeit dar und erläutert die Verfahren zur Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit grossen Gesamtschwierigkeiten.
Mein Kind hat eine Behinderung und sollte in ein Heim für Erwachsene/Beschäftigungsateliers integriert werden: Es wird mit verstärkten Massnahmen in der öffentlichen Schule integriert (VSU) oder in der Institution MitMänsch (HPS) und Kinderdorf Leuk eingeschult, sofern das Kind nicht von einem Eingliederungsberater der kantonalen IV-Stelle im Rahmen einer beruflichen Erstausbildung der Invalidenversicherung betreut wird.
Während seines 16. Lebensjahres ermutigt die Schule die Eltern, die Stiftung Emera Sozialberatung https://www.emera.ch/stiftung/dienstleistung-sozialberatung-60.htm zu kontaktieren, um den Jugendlichen in eine Erwachseneneinrichtung zu überweisen. Je nach seiner Situation könnte seine Schulzeit bis zum 18.Lebensjahr verlängert werden.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Amt für Sonderschulwesen, der Stiftung Emera Sozialberatung und der Dienststelle für Sozialwesen präzisiert die Ziele der Zusammenarbeit und erläutert die Verfahren bezüglich der Zuweisung von Jugendlichen mit Behinderung (Ender der Schulzeit), an die Strukturen für Erwachsene ab 18 Jahren.