Für Unternehmen

Eine Strommangellage ist eine Situation, die sich im Voraus abzeichnet, in der über einen gewissen Zeitraum zu wenig elektrische Energie zur Verfügung steht Der Hauptgrund liegt darin, dass die Nachfrage nach Strom das Angebot übersteigt. Im Winter ist das Risiko einer solchen Mangellage grösser, weil der Verbrauch in der kalten Jahreszeit höher ist. Um das Netz im Gleichgewicht zu halten, kann es deshalb nötig sein, vorübergehende Massnahmen zu ergreifen, so wie zum Stromsparen aufzurufen (Reduzierung der Nachfrage) oder die Stromproduktion zu steuern. Bei einer Strommangellage ist der Bund bzw. die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen zuständig. Die Vollzugsaufgabe dieser Massnahmen nimmt die vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gegründete Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) wahr.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass Unternehmen vorausschauend Überlegungen anstellen, wie sie mit einer Strommangellage umgehen würden und welche Massnahmen sie vorsorglich treffen können.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, wie mit dem Risiko einer Energiemangellage umzugehen ist.

News

Energiemangel

17.03.2023

Departement für Finanzen und Energie

Energiemangel

03.03.2023

Staatsrat

Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise für die Wirtschaft

Trotz Vorbereitung durch die Elektrizitätsbranche und staatlicher Massnahmen liegt eine angemessene Krisenvorsorge grundsätzlich in der Eigenverantwortung und im Interesse jedes Einzelnen. Insbesondere im Fall einer Strommangellage ist der Beitrag jedes Einzelnen und jedes Unternehmens entscheidend – auch ohne staatliche Massnahmen kann jeder mit Verbrauchsreduktionen, zum Beispiel durch Verzicht, auf nicht zwingende elektrische Anwendungen zur Verbesserung der Situation beitragen.