Öffentlichkeitsprinzip

Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) legt die Regeln für die Bearbeitung von Personendaten durch die Behörden sowie das Recht von Privatpersonen auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ihrer eigenen Daten fest. Es regelt ausserdem den Zugang zu amtlichen Dokumenten. 

In dieser Rubrik werden Sie verschieden aktuelle Informationen finden, die von unserer Behörde im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip in regelmässigen Zeitabständen veröffentlicht werden. 

Das Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten wird durch das GIDA geregelt. 

Unsere Behörde stellt verschiedene Dokumente und Formulare zur Verfügung, damit Sie Ihr Recht auf Zugang ausüben können sowie um die Herausforderungen des GIDA besser zu verstehen. Diese Seite wird regelmässig ergänzt werden, so dass wir Sie einladen, diese regelmässigen Zeitabständen zu konsultieren. 

In dieser Rubrik finden Sie die verschiedenen anonymisierten Empfehlungen, die von unserer Behörde im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip bzw. der Transparenz erlassen wurden. 

In dieser Rubrik werden Sie im Laufe der Zeit verschieden Antworten auf häufig gestellte Fragen finden. Diese Rubrik befindet sich jedoch noch im Aufbau, sodass wir Sie bitten, diese Seite bald wieder zu besuchen.