Schengener Informationssystem (SIS)

Das SIS ist ein europaweites elektronisches Personen- und Sachfahndungsinformationssystem, das durch die Schengen Staaten gemeinsam betrieben wird. Das SIS enthält Informationen über polizeilich und justiziell gesuchte, mit einem Einreiseverbot belegte oder vermisste Personen sowie über gestohlene Gegenstände (z.B. Autos, Waffen). Es ist das Kernstück der polizeilichen und justiziellen Schengener Zusammenarbeit. Als Schengen assoziiertes Land hat die Schweiz Zugriff auf das SIS. An den Binnengrenzen im Schengen-Raum sind die systematischen Personenkontrollen aufgehoben worden, was zu einer Erleichterung des Reiseverkehrs führte. Gleichlaufend wurde die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zwischen den Schengen Staaten mittels SIS verstärkt. Quelle: Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, Merkblatt « SCHENGEN » UND IHRE PERSONENDATEN, Februar 2024.

Ihre Rechte gegenüber dem SIS

Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im SIS Daten über sie bearbeitet werden und kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen.

 

Das Visa-Informationssystem (VIS)

Das Visa-Informationssystem (VIS) ermöglicht den Schengen-Staaten den Austausch von Visa-Daten. Es verarbeitet die Daten und Entscheidungen in Zusammenhang mit Visumanträgen für einen Kurzaufenthalt, um den Schengen-Raum zu besuchen oder zu durchreisen. Das System kann biometrische Übereinstimmungen, hauptsächlich Fingerabdrücke, zu Identifikations- und Überprüfungszwecken durchführen. Ziel des Systems ist es, die Kontrolle und die Ausstellung von Visa zu erleichtern, Missbrauch zu bekämpfen, Reisende zu schützen und die Sicherheit zu erhöhen.

Ihre Rechte gegenüber dem VIS

Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im VIS Daten über sie bearbeitet werden und kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen.