Auftragsbearbeitung (Outsourcing)

Artikel 29 GIDA enthält eine Reihe von Anforderungen an die Auftragsbearbeitung.

Damit ein Verantwortlicher für die Datenbearbeitung einen Auftragsbearbeiter zur Bearbeitung von Personendaten einsetzen kann, muss dies gesetzlich vorgesehen sein oder es muss ein Vertrag abgeschlossen werden. Ausserdem müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Auftragsbearbeiter nimmt nur die Bearbeitungen vor, die der Verantwortliche für die Datenbearbeitung selbst vornehmen könnte.
  • Es gibt keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht, die dies verbietet.

Darüber hinaus muss der Vertrag, der in schriftlicher Form vorliegen muss, die folgenden Elemente festlegen bzw. enthalten:

  • der Gegenstand und die Dauer der Bearbeitung;
  • die Art und der Zweck der Bearbeitung;
  • die Art der Personendaten, die bearbeitet werden;
  • die Kategorien der betroffenen Personen;
  • die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen für die Datenbearbeitung;
  • der Umstand, dass der Auftragsbearbeiter nur auf Anweisung des Verantwortlichen für die Datenbearbeitung handelt;
  • der Auftragsbearbeiter verpflichtet sich dazu, die Vertraulichkeit zu wahren;
  • der Auftragsbearbeiter löscht nach Abschluss der Erbringung seiner Dienstleistung sämtliche Personendaten oder schickt sie an den Verantwortlichen für die Datenbearbeitung zurück;
  • der Auftragsbearbeiter stellt dem Verantwortlichen für die Datenbearbeitung sämtliche Informationen zur Verfügung, die er zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten benötigt.

Der Auftragsbearbeiter kann nicht alleine entscheiden, die gesamte oder einen Teil der Bearbeitung an Dritte zu übertragen. Um dies zu machen, muss er zuvor die schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen für die Datenbearbeitung einholen.

Schliesslich muss der Auftragsbearbeiter ein Verzeichnis sämtlicher im Auftrag des Verantwortlichen für die Datenbearbeitung verrichteten Bearbeitungstätigkeiten führen, was Artikel 29 Absatz 6 GIDA entspricht.

Um die Behörden bei diesen Schritten bestmöglich zu unterstützen, haben wir Musterdokumente vorbereitet, die direkt auf unserer Seite betreffend die Auftragsbearbeitung zu finden sind.