Lernende, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren
Der Rail-Check übernimmt 50% der Fahrkosten im öffentlichen Verkehr von zu Hause zu den Berufskursen, nicht aber zum Arbeitsplatz.
Möchte ein Lernender mit einem Fahrausweis zur Arbeit fahren, muss er den Bahnhofsmitarbeiter bei der Benutzung des Rail-Checks darüber informieren, wobei die Mehrkosten der Fahrt zu seinen Lasten gehen.
Wenn ein Lernender im August seine Ausbildung beginnt und mit einem Fahrausweis (Jahresstreckenabonnement, GA) zur Arbeit fährt, hat er die Möglichkeit, seinen Fahrausweis zu kaufen und dann mit dem beigefügten Formular Rückerstattung für einen Fahrausweis bei seiner Wohngemeinde zu beantragen.
Walliser Lernenden ausserhalb des Kantons
Die Walliser Lernenden mit einem Lehrvertrag ausserhalb des Kantons haben Anrecht auf den Rail-Check.
Um diesen zu erhalten, müssen sie am Anfang eines jeden Schuljahres eine Kopie ihres Lehrvertrags an railcheck@admin.vs.ch oder per Post an die Dienststelle für Berufsbildung, "Rail-Check", Postfach 670, 1951 Sitten schicken. . Bei online validierten Lehrverträgen muss auch die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton übermittelt werden.
Nach Erhalt und Validierung dieses Dokuments durch die Dienststelle für Berufsbildung des Kantons Wallis, erhalten sie ihren Rail-Check per Post.