Erhöhung des Komforts für Reisende in den Bahnhöfen sowie Anpassung der Anlagen gemäss Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
Laut Bundesgesetzgebung besteht nunmehr eine Pflicht, Publikumsanlagen den Bedürfnissen von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität anzupassen. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesamt für Verkehr und die SBB eine Strategie eingeführt, um die Bahnhöfe und deren Umgebung entsprechend den Forderungen des Gesetzgebers zu verändern.
Im Chablais wird für den Bahnhof Monthey demnächst eine Modernisierung fällig. Dessen Einrichtungen erfüllen die heutigen Anforderungen in diesem Bereich nur teilweise. Zudem muss der Bahnübergang östlich des Bahnhofs aufgrund der bedeutenden Zunahme im Automobil- und Fussverkehr demnächst zwecks Erhöhung der Sicherheit durch eine Unter-/Überführung ersetzt werden.
Mit ersten Vorabklärungen dürfte 2015 begonnen werden. Mit der Vollendung einer ersten Modernisierungsphase ist bis etwa 2018 oder 2019 zu rechnen.