Zweitwohnungsgesetz
Das Kompetenzzentrum Zweitwohnungen (CCR2) ist eine Organisation innerhalb der Kantonsverwaltung, gebildet aus Vertretern der Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe, der Dienststelle für Raumentwicklung, der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation sowie dem Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (VRDMRU).
Gerne stehen das Kompetenzzentrum Zweitwohnungen und die Einheiten des VRDMRU (Juristische Sektion Biodiversität, Raumentwicklung und Umwelt als auch das Kantonale Bausekretariat und Baupolizei) den Gemeinden oder der Kantonalen Baukommission als zuständige Bewilligungsbehörden im Zweitwohnungswesen für Auskünfte und gegebenenfalls Beratung zur Verfügung.
Anfragen von Privatpersonen sind direkt an die zuständigen Bewilligungsbehörden betreffend Zweitwohnungen (Gemeinde oder Kantonale Baukommission) zu richten; private Anfragen an das Kompetenzzentrum Zweitwohnungen oder die Einheiten des VRDMRU werden an die zuständigen Bewilligungsbehörden weitergeleitet.
Gesetzliche Grundlage
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Externer Link)
- Botschaft zum Entwurf des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (Externer Link)
- Zweitwohnungsverordnung (Externer Link)
- Erläuterungen Zweitwohnungsverordnung (Externer Link)
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen (AGZWG) (Externer Link)
- Botschaft zum Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Externer Link)
Themenblätter
2. Wohnungsinventar und zweitwohnungsanteil
3. Erstellung neuer wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen
- 03-1 Bewilligung von Erstwohnungen (Download)
- 03-2 Bewilligung von touristisch bewirtschafteten Wohnungen gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a ZWG (Download)
- 03-3 Bewilligung von touristisch bewirtschafteten Wohnungen gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG (Download)
- 03-4 Formular neue Wohnungen mit Nutzungsbeschränkung (Download)