Die wichtigsten Etappen und Entscheide betreffend die R3
1987: Überschwemmung
1987: Erste Untersuchungen der ETHZ nach der Überschwemmung 1987. Fazit: Mit Unterhaltsmassnahmen kann die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden, es braucht ein Wasserbauprojekt.
1992: 1. Generelles Projekt für die Rhone. Für Siders wird z. B. vorgeschlagen, eine Kombination aus Aufweitung des Flussbetts, Erhöhung der Dämme, Ausgrabung und Verstärkung der Dämme durch Stahlwände zu realisieren.
1993: Überschwemmung
1993: Ein erneutes Hochwasser stellt die bisher errechneten Abflussmengen in Frage (2 grosse Hochwasser innert 7 Jahren). Die Expertise der ETHL definiert 1996 die für die Rhone zu berücksichtigenden Abflussmengen. Diese liegen über den bisher angenommenen Mengen und führen dazu, nach neuen, sichereren, widerstandsfähigeren und dauerhafteren Lösungen zu suchen; die Möglichkeit einer Verbreiterung des Flusses wird in Betracht gezogen.
1996-1999: Entwicklung eines generellen Projekts (für 10 Mio. Franken Projektierungskosten) zwischen Brig und Martigny. Diese Projekt beinhaltet alle möglichen Varianten (6 in Betracht kommende Profiltypen für den Rhoneausbau) und definiert bereits die beiden Arten von Massnahmen: solche, die innerhalb der heute vom Fluss beanspruchten Fläche und mit ökologischen Ausgleichsmassnahmen ausserhalb umzusetzbar sind, und solche, die den Flächenbedarf erhöhen.
2000: Überschwemmung
September 2000: Der Synthesebericht zu den Studien von 1996-1999 wird dem Grossen Rat vorgelegt. Dieser heisst die dreifache Zielsetzung für die 3. Rhonekorrektion gut: Verbesserung der sicherheitstechnischen, ökologischen und sozioökonomischen Aspekte des Flusses. Ebenso bestätigt er die grundlegenden Prinzipien des Projekts. Ausserdem beschliesst der Grosse Rat, die 3. Rhonekorrektion auszudehnen, von ihrer Quelle bis zu ihrer Einmündung in den Genfersee.
Oktober 2000: Beim grössten Hochwasser des Jahrhunderts bestätigen sich die von der ETHL vorhergesagten Abflussmengen – und damit die Richtigkeit des Beschlusses des Grossen Rates. Dabei zeigt sich die Notwendigkeit eines Ausbaus der Rhone zum dauerhaften Schutz der Ebene.
2005: Der Kanton erlässt eine Gefahrenhinweiskarte. Ein Grossteil der Ebene wird bei einem Rhonehowasser von grossen Überschwemmungshöhen (über 2 m) bedroht. Die grössten Siedlungs- und Industriegebiete sind betroffen. Das Schadenpotenzial liegt bei über 10 Milliarden Franken.
2005-2008: Entwicklung des Generellen Projekts für die Rhone (GP-R3) auf der Grundlage der Erfahrungen mit grossen Hochwassern in der Schweiz und der Geschichte der Rhonekorrektion. Aufnahme neuer Erkenntnisse zum Grundwasser und zum Kiestransport (Geschiebe).
2008: öffentlichen Vernehmlassung des GP-R3; zwei wesentliche Anmerkungen: der Bedarf an Landwirtschaftsflächen ist zu verringern und die Ausführungsfristen für die Sicherungsmassnahmen zu verkürzen.
2009: Expertise zur Variante Sohlenabsenkung, welche vom ADSA (Verein für den Erhalt der landwirtschaftlichen Böden) als Alternative zum GP-R3 präsentiert wird. Die Experten (Prof. Minor, ehem. Professor für Hydraulik an der ETHZ und Prof. Zwahlen, Leiter des Hydrogeologischen Zentrums an der Universität Neuenburg) kommen zum Schluss, dass die Variante Sohlenabsenkung theoretisch die Hochwasserabführung gewährleisten würde, dass sie aber wegen ihrer Auswirkung auf das Grundwasser nicht durchführbar ist. Ein Projekt dieser Art könnte nicht bewilligt werden. Sie empfehlen dem Staatsrat die Umsetzung der Variante des GP-R3.
2010: Die Bauarbeiten in Visp beginnen. Das Schadenpotenzial von 3 Milliarden Franken macht eine Sicherung dieses Abschnitts erforderlich.
2011: Expertise, auf Antrag des Grossen Rates, der von den Gemeinden präsentierten Variante, die dreimal schneller umzusetzen, dreimal weniger kosten und keine Beeinträchtigung der Landwirtschaft haben soll. Die vom Staatsrat beauftragen Experten für Recht, Hochwasserschutz und Grundwasser (Zimmerli, Speerli und Höhn) kommen zum Schluss, dass diese Lösungen die Sicherheit nicht gewährleisten, dass sie potentielle Gefahren bergen, dass sie weder den Regeln der Kunst noch den gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
März 2012: Ergebnisse der Expertisen zu den Alternativvarianten: sie gewährleisten keine dauerhafte Sicherheit und genügen weder den Regeln der Kunst noch den Anforderungen des Gesetzes.
2008-2012: Nachbesserung des Projekts von 2008, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, um den Flächenbedarf zu verringern und die Bautermine zu beschleunigen.
November 2012: Validierung des Generellen Projekts für die Rhone (GP-R3) durch die Walliser Regierung. Festlegung der Ausbauvariante, deren Flächenbedarf und Ausführungsfristen. Gegenüber der Version von 2008 bringt das neue GP-R3 drei wesentliche Verbesserungen:
- eine Verringerung des Bedarfs an Landwirtschaftsflächen (-70 ha);
- eine Beschleunigung der Ausführungsfristen;
- eine verbesserte Rücksichtnahme auf andere Projekte durch Synergienutzung, z. B. mit der Stromerzeugung (Optimierung der bestehenden Stauwehre, wie Lavey, neue Stauwehre in Oberwald, Riddes und Massongex).
2013: Baustopp bei den Sicherungsarbeiten in Visp aus Geldmangel.
April 2014: Erlass der Verordnung über die Einrichtung von Gewässerräumen grosser Fliessgewässer, in welcher sich die Grundsätze für die Bestimmung des Flächenbedarfs der Rhone im GP-R3 bestätigen.
11. September 2014: Beschluss des Grossen Rates zur Gewährung eines Finanzierungsfonds für die R3, in Ergänzung zum ordentlichen Budget und zur Sicherung der prioritären Abschnitte in den nächsten 10 Jahren.
Juni 2015: Das Walliser Stimmvolk befürwortet (mit 57 % Ja-Stimmen) die Schaffung eines Finanzierungsfonds für die 3. Rhonekorrektion, nachdem der Grosse Rat bereits 2014 seine Zustimmung dazu gegeben hatte. Die Bauarbeiten, die aus Geldmangel eingestellt werden mussten, können wieder aufgenommen werden.
2016: Das Generelle Projekt (GP-R3) wird von der Walliser und der Waadtländer Regierung verabschiedet.
2017: Das Kantonale Amt Rhonewasserbau (KAR3) nimmt seine Tätigkeit auf; der Staatsrat wünscht sich eine Struktur, die der Aufgabe, Bauarbeiten in dieser Grössenordnung zu Ende zu führen, gewachsen ist.
2018: Das Gesetz über die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion (GFinR3) wird vom Walliser Parlament gutgeheissen. Das Gesetz regelt die Beiträge der verschiedenen beteiligten Parteien.
2019: Nach dem Nationalrat im September 2019 hat sich im Dezember 2019 auch der Ständerat für die Gewährung eines Kredits von insgesamt 1,022 Milliarden Franken ausgesprochen. Dieser Betrag ist zur Finanzierung der 2. Etappe der 3. Rhonekorrektion bestimmt.
2021: Das Kantonale Amt Rhonewasserbau (KAR3) wird in der Dienststelle Hochwasserschutz Rhone (DHWR) umgewandelt. Von nun an wird es ihre Aufgabe sein, den vollständigen Schutz von Menschen und Immobilien vor Überschwemmungen des Flusses sicherzustellen und dies nicht nur mit der Realisierung der 3.RK, sondern auch durch präventive Massnahmen (Unterhalt, Gefahrenzonen, Vormeinungen, Materialentnahme,...) und Notfallplanung (Notfallplan Rhone).
2022: Die Dienststelle Hochwasserschutz Rhone wird zur Sektion Rhone und Genfersee innerhalb der neuen Dienststelle für Naturgefahren.
2024: Am 22. Mai hat der Staatsrat beschlossen, eine Revision der 3. Rhonekorrektion und des dazugehörigen Generellen Projekts (GP-R3) einzuleiten.