Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Ausbildungsbeitrag
Für einen Berg- und Randkanton wie das Wallis ist das Humankapital von zentraler Bedeutung, das unbedingt entwickelt werden muss. Vor diesem Hintergrund ist das Recht auf Bildung ein Grundrecht, das sich die Gesellschaft zu Nutzen machen muss, um einerseits die Chancengleichheit zu fördern und andererseits jedem Einzelnen zu ermöglichen, eine seinen Talenten entsprechende Ausbildung zu absolvieren.
Entsprechend wichtig ist es, dass der Staat all jene unterstützt, die aus finanziellen Gründen ihr Potenzial nicht ausschöpfen können.
Das Recht auf Ausbildungsbeiträge ist in der kantonalen Gesetzgebung verankert, womit jede und jeder, die/der die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf Unterstützung hat.
Grundsatz
Für die Finanzierung einer Ausbildung sind in erster Linie der Antragsteller und seine Eltern zuständig und erst an zweiter Stelle dann die anderen gesetzlich Verpflichteten. Falls die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Personen nicht ausreichen, gewährt also der Staat Beiträge.
Kontakt
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1950 Sitten
Telefon: 027 606 40 85
E-Mail: bourses-formations@admin.vs.ch
Öffnungszeiten Schalter und Hotline
Montag bis Freitag:
Vormittag: 8:30 – 11:30
Dokument
Pauschale 2024/2025
Rechtsgrundlage
Gesetz über Stipendien und Studiendarlehen- Gesetz über Stipendien und Studiendarlehen (GSSD)
- Verordnung über Stipendien und Studiendarlehen (VSSD)