Stipendienrechner
Herzlich willkommen beim Stipendienrechner des Kantons Wallis!
Dieses Tool zur Berechnung Ihres Stipendien- oder Darlehensanspruchs wird Ihnen von der Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass das errechnete Ergebnis unverbindlich ist und lediglich als Anhaltspunkt dient.
Da sich die zuständige Behörde bei der Berechnung der Stipendien und Ausbildungsdarlehen auf die vom Antragsteller eingereichten Dokumente (wie Steuerverfügung der Eltern, Einkommen des Antragstellers, Anzahl unterhaltsberechtigter oder sich in Ausbildung befindlicher Kinder) stützt, hat das Ergebnis des Stipendienrechner für die Kantonsverwaltung keine Verpflichtung zur Folge.
Das Resultat ist eine Schätzung, die sich auf die von Ihnen gemachten Angaben stützt. Ihre persönliche Situation kann vom Stipendienrechner leider nicht berücksichtigt werden.
Um die Berechnung durchzuführen, benötigen Sie die Steuerveranlagung Ihrer Eltern sowie das Einkommen, das Sie während des Schuljahrs allenfalls erarbeitet haben. Die Angaben sind jeweils für ein Ausbildungsjahr anzugeben.
Auch kompliziertere Fälle, wie die Aufteilung von Kindern bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht oder die Bestimmung einer teilweisen Unabhängigkeit von den elterlichen Leistungen, können vom Rechner bearbeitet werden. Eine unkorrekte Auslegung dieser Informationen Ihrerseits kann zu einem falschen Ergebnis führen.
Auf Anfrage teilt Ihnen die Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen gerne die weiteren Bedingungen für die Gewährung eines Stipendiums (Anerkennung der Ausbildung, Anerkennung der Bildungseinrichtung, Zuständigkeit des Kantons, ...) mit.
Stipendienrechner
Bemerkung
Zur Zeit lässt der Berechner nicht die Schätzung für Ausbildungshilfen zu, wenn die Person in Ausbildung eine eigene Wohnung hat und wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- ist verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Partnerschaft
- hat unterhaltsberechtigte Kinder
- ist Waise
- kann 2 Jahre finanzielle Unabhängigkeit nach einer ersten Ausbildung nachweisen
- ist mindestens 35 Jahre alt.