Anerkannte Ausbildungen
Für die Gewährung von Stipendien und Studiendarlehen anerkannte Ausbildungen
Wie in den Artikeln 7 und 8 des Gesetzes über die Stipendien und Studiendarlehen vom 18. November 2010 vorgesehen ist, sind folgende Ausbildungen für die Gewährung von Stipendien und Studiendarlehen anerkannt :
- Ausbildungen gelten als anerkannt, wenn sie zu einem vom Bund und/oder vom Kanton schweizerisch anerkannten Abschluss führen.
- Ausbildungen, die auf einen eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss vorbereiten, können vom Kanton anerkannt werden.
- Ausbildungen in einer privaten Institution in der Schweiz werden anerkannt, wenn sie zu einem vom Bund oder vom Kanton anerkannten Diplom führen.
- Ausbildungen im Ausland werden anerkannt, sofern:
- die Person in Ausbildung, die ein Beitragsgesuch stellt (nachstehend auch: gesuchstellende Person), die Einschreibe- oder Immatrikulationsbedingungen für eine gleichwertige oder vergleichbare Ausbildung in der Schweiz erfüllt, und
- die Ausbildung den Erwerb eines in der Schweiz anerkannten Abschlusses ermöglicht. Die gesuchstellende Person muss nachweisen, dass der angestrebte Abschluss in der Schweiz anerkannt ist.
- Das für Bildung zuständige Departement kann für seine Berechtigten andere Ausbildungen vorsehen, für die ein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge besteht.
Beitragsberechtigte Ausbildungsgänge
Ausbildungsbeiträge können für folgende Ausbildungsgänge gewährt werden, sofern diese anerkannt sind (s.o).:
- den Besuch einer Klasse der Sekundarstufe I:
- in einer anderen Sprachregion, oder
- in einer Sport-Kunst-Ausbildungsstruktur, oder
- der Vorlehre
- die Vorbereitung auf eine Ausbildung, sofern diese nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnt, sowie vom Kanton anerkannte Brückenangebote.
- obligatorische vorbereitende Ausbildungen, um Zugang zu einer Ausbildung der Sekundarstufe II oder der tertiären Stufe zu erhalten sowie Passerellenangebote.
- Ausbildungen der Sekundarstufe II (Mittelschule und Berufsfachschule).
- die tertiäre Ausbildung.
- Sprachkurse
Anerkennung von Abschlüssen
Die Tatsache, dass eine Schule für die Gewährung von Stipendien und Ausbildungsdarlehen anerkannt wird, bedeutet nicht, dass ihre Abschlüsse von Bund oder Kanton anerkannt werden.
Auskünfte darüber, welche tertiären Schulen einen vom Kanton anerkannten Abschluss ausstellen, gibt die Dienststelle für Hochschulen (DH): https://www.vs.ch/web/she/home
Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1950 Sitten
1950 Sitten
Öffnungszeiten Schalter und Hotline
Montag bis Freitag: Vormittag: 8:30 – 11:30