Bauen ausserhalb der Bauzone

ALLGEMEINES

Die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet ist eines der Grundprinzipien der Raumplanung in der Schweiz. Dies bewirkt unter anderem tiefe Bodenpreise für Landwirtschaftsland und erleichtert damit der Landwirtschaft, kostendeckend zu produzieren. Diese Trennung trägt natürlich auch wesentlich zur Erhaltung einer sehr attraktiven Landschaft mit hohem Erholungspotenzial bei.

Das Raumplanungsrecht schreibt vor, dass das Land in Zonen mit unterschiedlichen Zielen eingeteilt werden muss. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Bauzonen und Zonen, die nicht zur Bebauung bestimmt sind. Wenn sich ein Grundstück ausserhalb der Bauzone befindet, sind die Möglichkeiten für den Bau, Umbau oder die Erweiterung durch das Bundesrecht eingeschränkt. Grundsätzlich gilt, dass bewilligungspflichtige Bauarbeiten nur bewilligt werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass:

  • die geplante Baute und/oder Anlage für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau notwendig ist und somit dem Zweck der Landwirtschaftszone entspricht;
  • oder dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind.

Das Bauen ausserhalb der Bauzone wird fast vollständig durch Bundesrecht geregelt, und zwar in den Artikeln 16 bis 16b, 24 bis 24d und 37a des Raumplanungsgesetzes (RPG) und in den Artikeln 33 bis 43 der Raumplanungsverordnung (RPV).

 

           Vor dem Bauen oder dem Grundstückerwerb ausserhalb der Bauzone ist Vorsicht geboten!

Wer ein Grundstück ausserhalb der Bauzone besitzt oder eines erwerben will, sollte sich folgende Punkte vor Augen halten:

  • Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone sind an strenge Bedingungen geknüpft und nur gültig, wenn sie von der zuständigen kantonalen Behörde erteilt oder ausdrücklich schriftlich (in Form eines Entscheids) genehmigt werden.
  • Wer nicht bewilligte Veränderungen vornimmt, läuft Gefahr, auch nach Jahrzehnten noch zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gezwungen zu werden. Diese Gefahr bleibt auch für zukünftige Rechtsnachfolger oder Käufer bestehen.
  • Vor dem Kauf einer Liegenschaft ausserhalb der Bauzone empfiehlt es sich dringend, sich Nachweise für die Rechtmässigkeit des Objekts zu beschaffen. Auf diese Vorsichtsmassnahme zu verzichten, wäre genauso fahrlässig, wie wenn man ein Gebäude nicht von einem Fachmann auf seinen Zustand hin untersuchen liesse.

 

Videoclips zum Bauen ausserhalb der Bauzone

Die Kantone Waadt, Jura, Wallis und Bern haben, zusammen mit EspaceSuisse, dem nationalen Verband für Raumplanung und dessen Westschweizer Sektion, vier Kurzfilme und eine Langversion produziert, in denen gezeigt wird, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden darf und was nicht. Diese Videoclips liefern allgemeine Informationen zum Bereich «ausserhalb der Bauzone» und geben Auskunft über die jeweils zuständigen Behörden und die Konsequenzen, die eine Nichtbefolgung der geltenden Bestimmungen haben kann.