Kantonale Zuständigkeit
Die Kantonale Baukommission (KBK) ist zuständig für die Behandlung von Baugesuchen für Projekte ausserhalb der Bauzone.
Zuständigkeit der KBK für Projekte ausserhalb der Bauzone |
Landwirtschaftszonen |
Schutzzonen |
Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone, wie Weiler- und Erhaltungszonen |
Gebiete mit traditioneller Streubauweise |
Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten, wie Maiensässzonen |
übrige Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung, |
Zonen für Abbau und Deponien |
Waldareale |
übrige Nutzungszonen |
Die KBK ist auch für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere, weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist.
Secrétariat cantonal des constructions et police des constructions
Rue des Creusets 5
1950 Sion
Tél. (français) : | 027 606 37 80 |
Tél. (allemand) : | 027 606 37 81 |
Fax : | 027 606 37 84 |