Wasserbau und Gewässerräume

Die juristische Sektion Mobilität und Naturgefahren (MN) sorgt für die administrative und juristische Führung der Dossiers zur Genehmigung von Wasserbauprojekten an den kommunalen Gewässern und an der Rhone sowie zur Bestimmung des Gewässerraums, bei denen die Gemeinden oder die Dienststelle Naturgefahren (DNAGE) Gesuchsteller sind. Somit agiert die Sektion als Instruktionsbehörde für den Staatsrat.

Gemäss Artikel 31 des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB) müssen die Dossiers für Wasserbauprojekte und Gewässerraumbestimmungen vor ihrer öffentlichen Auflage einer Vorkonsultation unterzogen werden. Die Sektion MN konsultiert die betroffenen Dienststellen, prüft die Einhaltung der formalen Anforderungen des Dossiers, macht auf allenfalls notwendige Zusatzberichte aufmerksam und gibt schliesslich ihre Zustimmung zur öffentlichen Auflage.

Wenn die Frist der öffentlichen Auflage abgelaufen ist, übermittelt die Gemeinde oder die DNAGE der Sektion MN das vollständige Dossier sowie allfällige unerledigte Einsprachen. Nach Prüfung des Dossiers legt die Sektion MN dem Staatsrat einen Entscheidentwurf zur Genehmigung des Wasserbauprojekts oder der Gewässerraumbestimmung vor, der eine Behandlung der allfälligen Einsprachen und, falls nötig, eine Interessenabwägung enthält.

Kontakt

Juristisches Sekretariat DMRU

Adresse
Rue des Creusets 5
027 606 33 61
1950 Sitten

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