Benutzung der Plattform
Dank eConstruction ist ein im Amtsblatt publiziertes Dossier direkt auf der Plattform jederzeit und von Zuhause aus einsehbar.
Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.
Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID
Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).
Einsprachen können auf der digitalen kantonalen Plattform eConstruction gemäss den in Artikel 47 des Baugesetzes erwähnten Anforderungen eingereicht werden.
Die Einsprachen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, wenn das digitale Format von der Einsprechenden gewählt wird.
Bei Projekten, die vom Gesuchsteller im Papierformat eingestellt wurden, ist die Einsprache zwingend im Papierformat einzureichen
Für die Erstellung eines Baugesuchs auf eConstruction muss eine für das Wallis verifizierte elektronische Identität, SwissID genannt, verwendet werden.
> In kantonaler Zuständigkeit (Art. 2 Abs 2 & 3 BauG)
Alle Baugesuche aus den an der Pilotphase 1 beteiligten Gemeinden, für welche die Kantonale Baukommission (KBK) zuständig ist, müssen auf der Plattform eConstruction eingereicht werden.
Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten, wie zum Beispiel einen gegebenenfalls vorhandenen Planverfasser, dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde in Papierform einreichen, welches es dann elektronisch erfasst.
> In kommunaler Zuständigkeit (Art. 2 Abs. 1 BauG)
Alle Baugesuche aus den an der Pilotphase 1 beteiligten Gemeinden, für welche der Gemeinderat zuständig ist, müssen auf der Plattform eConstruction eingereicht werden.
Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten, wie zum Beispiel einen gegebenenfalls vorhandenen Planverfasser, dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde in Papierform einreichen, welches es dann elektronisch erfasst.
Verbindung und Zugang
- Um sich mit der Plattform verbinden zu können, braucht es eine SwissID. Wenn Sie noch keine haben, können sie einfach eine erstellen.
- Die Zugriffsrechte werden automatisch verwaltet, gemäss den Funktionen der Benutzer.
- Folgen Sie dazu einfach den Anweisungen auf der folgenden Seite der SwissID-Site : https://www.swissid.ch/de/recovery.html
Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, seine Baueingabe selbstständig auf der Plattform einzureichen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Eine Vollmacht ausstellen, damit eine Person seiner Wahl, die die Plattform nutzt (wie zum Beispiel den Planverfasser), ihn vertreten kann.
- Eine Papierversion bei der betreffenden zuständigen Behörde einreichen.
- Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID
Sie können sich auch an die zuständige Behörde wenden, welche verpflichtet ist, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen.
- Hierzu befolgen Sie die folgenden Schritte:
- Das Formular [hier] herunterladen, ausfüllen und ausdrucken
- Das Formular und die Anlagen unterzeichnen und an den/die Vertreter/in weiterleiten
- Der/Die Vertreter/in füllt den Antrag auf der Plattform aus und legt die Vollmacht bei
- Die Vollmacht wird von der zuständigen Stelle bei der formellen Prüfung des Dossiers validiert.
- Ihr/e Vertreter/in wird an ihrer Stelle die Bearbeitungsrechte an ihrem Dossier haben. Sie werden es dennoch einsehen können, wenn sie den Zugriff dafür eingerichtet haben.
Un dossier de construction au format papier
Übergang zu eConstruction
- Nein, die Dokumentenverwaltung ist im Programm eConstruction eingeplant.
- Dies hängt von der Wahl der zuständigen Behörde ab, an die Sie sich direkt wenden können.
- Das Dossier wird auf eConstruction ab dem Datum einzureichen sein, ab dem die Gemeinde die Plattform benutzt, unabhängig von der Dossierzuständigkeit (Gemeinderat oder Kantonale Baukommission). Bis zu diesem Datum bleibt die Papierversion die gängige Form.
- Hier finden Sie die aktualisierte interaktive Karte des Ausbaus innerhalb der Walliser Gemeinden.
- Eine elektronische Benachrichtigung per E-Mail wird an die Interessenvertreter gesendet, um sie darüber zu informieren, dass die Entscheidungen auf der Plattform für digital eingereichte Anträge verfügbar sind. (Art. 2d BauG)
Einsichtnahme
- Wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde. Diese wird Ihnen das Material und die erforderlichen Zugangsrechte zur Verfügung stellen.
- Dank eConstruction wird ein im Amtsblatt publiziertes Dossier direkt auf der Plattform jederzeit und von Zuhause aus einsehbar.
Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches oder erhöhtes elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.
Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID
Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen.