Ich breche mein Gebäude ab - ausserhalb der Bauzone
Auch ein Abbruchprojekt untersteht der Baubewilligungspflicht. Das Gesuch ist an die Kantonale Baukommission zu richten. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Projekt qualitativ gut und Ihr Gesuchsdossier vollständig ist, empfehlen wir Ihnen, sich von Anfang an an eine Fachperson der Baubranche zu wenden. Um abzuklären, in welchem Zonentyp Ihr Projekt sich befindet, können Sie auch das GIS konsultieren.
Nur wenn Ihr Dossier vollständig ist, kommt es auch für eine Behandlung in Betracht: Beachten Sie darum die am Ende des Baugesuchformulars befindliche Check-Liste, die Ihnen bei Ihrem Vorgehen behilflich sein wird.
Ausserdem empfiehlt es sich für jeden, der ausserhalb der Bauzone bauen will, dass er sich über die da geltenden Grundsätze informiert.
Secrétariat cantonal des constructions et police des constructions
Rue des Creusets 5
1950 Sion
Tél. (français) : | 027 606 37 80 |
Tél. (allemand) : | 027 606 37 81 |
Fax : | 027 606 37 84 |