Kantonale und kommunale Strassenbauprojekte

Ein Strassenbauprojekt besteht aus der Planung und dem Bau von Verkehrswegen, das sind Strassen im eigentlichen Sinne, Wege, Trottoirs, Fusswege, Velowege im Hinblick auf den Alltagslangsamverkehr, angelegte Plätze sowie Parkplätze und Haltestellen, sofern sie sich ausschliesslich auf Eigentum der kantonalen oder kommunalen Verwaltung befinden.

Die juristische Sektion Mobilität und Naturgefahren (MN) des Verwaltungs- und Rechtsdienstes des DMRU (VRDMRU) ist für die administrative und juristische Führung sowie für die Prüfung der Dossiers von Strassenbauprojekten zuständig.

In der Praxis wird das Strassenbauprojekt während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und anschliessend zusammen mit allfälligen Einsprachen an die juristische Sektion MN weitergeleitet. Bei unbedeutenden Projekten oder einfachen Planänderungen kann auf die öffentliche Auflage verzichtet werden, und unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Eigentümer schriftlich zugestimmt haben bzw. ihnen die Gelegenheit gegeben wurde, in das Projekt Einsicht zu nehmen und Einspruch dagegen zu erheben.

Nach Ende der öffentlichen Auflage, oder wenn es für ein unbedeutendes Projekt oder eine einfache Planänderung gar keine gab, wird das Dossier an die juristische Sektion MN weitergeleitet. Diese führt die Konsultation bei den Fachdienststellen durch, die von den Auswirkungen des Projekts betroffen sind.

Nach Abschluss der von der juristischen Sektion MN durchgeführten Untersuchung wird dem Staatsrat ein Entscheidentwurf für die Genehmigung des Strassenbauprojekts vorgelegt, der auch die Behandlung allfälliger Einsprachen umfasst.

Gegen die Entscheide des Staatsrats kann bei den richterlichen Instanzen von Kanton und Bund Beschwerde eingelegt werden. Schliesslich wird das Inkrafttreten der Plangenehmigungsentscheide im Amtsblatt des Kantons veröffentlicht.

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Secrétariat juridique du DMTE

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027 606 33 61
1950 Sion

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