Naturgefahren
Naturgefahren (Gefahrenzonen und Schutzbauten)
Die juristische Sektion Mobilität und Naturgefahren (MN) sorgt für die administrative und juristische Führung der Dossiers zur Genehmigung der Gefahrenzonenpläne, deren Gesuchsteller die Gemeinden oder die Dienststelle für Naturgefahren (DNAGE) (für die Rhone und den Genfersee sind, sowie der Plangenehmigungsdossiers für Schutzbauten. Somit agiert die Sektion als Instruktionsbehörde für den Staatsrat.
Gemäss Artikel 31 des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB) müssen alle Dossiers für Schutzbauten sowie Gefahrenzonen vor ihrer öffentlichen Auflage einer Vorkonsultation durch die Sektion MN unterzogen werden. Die Sektion MN konsultiert die betroffenen Dienststellen, prüft die Einhaltung der formalen Anforderungen des Dossiers, macht auf allenfalls notwendige Zusatzberichte aufmerksam und gibt schließlich ihre Zustimmung zur öffentlichen Auflage.
Wenn die Frist der öffentlichen Auflage abgelaufen ist, übermittelt die Gemeinde oder die DNAGE der Sektion MN das vollständige Dossier sowie allfällige unerledigte Einsprachen. Nach Prüfung des Dossiers legt die Sektion MN dem Staatsrat einen Entscheidentwurf zur Genehmigung der Gefahrenzonen oder der Schutzbaute vor, der eine Behandlung der allfälligen Einsprachen und, falls nötig, eine Interessenabwägung enthält.
Kontakt
Juristisches Sekretariat DMRU
Adresse Rue des Creusets 5027 606 33 61
1950 Sitten
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