Sie beantragen Sozialhilfe

Sozialhilfe: Allgemeines

Die öffentliche Sozialhilfe soll auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips Menschen helfen, die Schwierigkeiten bei der sozialen Integration haben oder denen die notwendigen Mittel fehlen, um ihre grundlegenden lebenswichtigen und persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie greift subsidiär zu allen anderen Einnahmequellen ein, zu denen die Antragsteller Zugang haben können.

Die Sozialhilfe zielt darauf ab, die soziale und finanzielle Autonomie der Empfänger wiederherzustellen. Zu diesem Zweck sieht sie vor allem Folgendes vor:

  • Soziale Unterstützung, einschließlich Zuhören, Information und Beratung, sowie gegebenenfalls Überweisung an andere Stellen.
  • Finanzielle/materielle Unterstützung, wenn eine Person nicht in der Lage ist, sich selbst - teilweise oder vollständig - zu versorgen.
  • Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung.

Sozialhilfebestätigung

Die Sozialhilfebestätigungen werden durch die Koordinationsstelle für soziale Leistungen ausgestellt.

Diese Bestätigungen werden insbesondere bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, bei einem Einbürgerungsantrag oder Familiennachzug ausgestellt.

Um diese Anfragen effizient bearbeiten zu können, benötigen wir den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Wohnadresse des Antragstellers.

Für Personen unter Beistandschaft, ist eine Beistandsernennung/Vollmacht erforderlich.

Die Anträge können unter folgender E-Mail bestellt werden:


dsw-bestaetigung@admin.vs.ch


Nach Bearbeitung werden die Bestätigungen per Post an den Gesuchsteller gesandt.