Amt für Asylwesen (AfAw)

Über des Amts für Asylwesen

Der Auftrag des Amts für Asylwesen (AfAW) ist es, die Betreuung von Personen aus dem Asylbereich zu übernehmen, die dem Kanton Wallis vom Bund zugewiesen wurden.

Zu dieser Betreuung gehört auch:

  • die Unterbringung
  • die finanzielle Unterstützung
  • die Übernahme von medizinischen und zahnmedizinischen Kosten
  • der Zugang zu sozialberufliche Integrations Massnahmen

Von uns betreut werden:

  • Personen im Asylverfahren (Ausweis N)
  • vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)
  • anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B)
  • Personen mit Schutzstatus S (Ausweis S)
  • abgewiesene Asylsuchende (aA)

Die Werte des Amts für Asylwesen

Um die Herausforderungen im Asylwesen zu bewältigen dem, was wir tun einen Sinn zu geben, und anschliessend über weitere Massnahmen nachzudenken, orientieren wir uns an gemeinsamen Werten, die im Folgenden aufgeführt sind.

Respekt
Wir setzen uns für einen offenen und konstruktiven Dialog ein. Wir handeln mit Wohlwollen und mit Toleranz. Wir sorgen dafür, sensible und persönliche Informationen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraulich zu behandeln.
 
Teamgeist
Wir verpflichten uns, einander zu helfen, die Zusammenarbeit innerhalb der Teams zu fördern und für einen guten Informationsaustausch innerhalb des Amts für Asylwesen zu sorgen.
 
Verantwortung
Unsere Haltung zeugt von Professionalität und Integrität, sowohl intern innerhalb des Amts für Asylwesen als auch extern gegenüber den von uns betreuten Personen und unseren Partnern. Die Aufgaben, die uns übertragen werden, erledigen wir zuverlässig.
 
Der Mensch im Zentrum
Wir gehen auf die Bedürfnisse und Erwartungen der von uns betreuten Personen ein. Wir achten auf Gleichberechtigung bei unseren Leistungen. Wir geben dem rechtlichen Rahmen entsprechende Antworten.

 

Die Leistungen des Amts für Asylwesen

Unterkunft

Das Amt für Asylwesen (AfAW) kümmert sich um die Unterbringung der Menschen aus dem Asylbereich während ihrer ersten Zeit im Wallis. Zu Beginn werden die dem Kanton Wallis vom Bund zugewiesenen Personen in der Erstempfangsstruktur beim Bahnhof in Sitten untergebracht. Dort verbringen sie einige Tage, bis ein Platz in einer Kollektivunterkunft frei wird.

Das AfAW betreibt verschiedene Kollektivunterkünfte, die sich über den ganzen Kanton verteilen. Eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden über den gesamten Kanton ist wichtig, um eine Aufnahmepolitik zu betreiben, die für die kommunalen Behörden und die lokale Bevölkerung annehmbar ist. Nach einer ersten Zeit von mindestens 6 bis 9 Monaten zieht ein Grossteil der neu Angekommenen in eine eigene Unterkunft. Die Phase in der Kollektivunterkunft ist wichtig, damit sich die Personen mit ihrer Umgebung vertraut machen, den Spracherwerb in Angriff nehmen, ihre Kompetenzen identifizieren und sich sozial integrieren können.

Finanzhilfe

In den Kollektivunterkünften kümmert sich das Betreuungspersonal um alle Aspekte im Leben der Asylsuchenden, so auch um deren finanzielle Unterstützung. 

Sobald die Asylsuchenden in eine Wohnung umgezogen sind, übernehmen die Empfangsstellen für Asylbewerbende die Begleitung. Sie begleiten die betreuten Personen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und in die finanzielle Unabhängigkeit. Bei der Festlegung eines individuellen Integrationsprojekts berücksichtigen sie die Möglichkeiten und Ressourcen jeder einzelnen Person.

Medizinische Hilfe

In Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut der Walliser Spitäler (ZIWS) wurde eine Einheit für die Gesundheitsversorgung für Menschen aus dem Asylwesen (USMA) eingerichtet, der die laufende medizinische Betreuung koordiniert. Diese Einheit überweist Patientinnen und Patienten an die verschiedenen Haus- und Kinderärzte, Gynäkologinnen oder Psychiaterinnen in der jeweiligen Region.

Integration

Das Amt für Asylwesen (AfAW) bietet eine grosse Vielfallt an Integrationsmassnahmen an, die den Menschen aus dem Asylbereich dabei helfen sollen, finanziell unabhängig zu werden und ihren Alltag selbständig zu bewältigen. Der Kanton Wallis, der seit 1999 in diesem Bereich Pionierarbeit leistet, entwickelt verschiedene Programme zur Ausbildung und sozialen Integration von Asylsuchenden. 

Das AfAW fördert ebenfalls den Austausch mit der einheimischen Bevölkerung, anderem durch Unterstützung bei der Durchführung spezifischer Projekte in Zusammenarbeit mit dem Gemeinwesen oder durch Freiwillige, welche die Migrantinnen und Migranten im Alltag unterstützen.

 

Die Strukturen des Amts für Asylwesen

Das Amt für Asylwesen verfügt über verschiedene Strukturen, um die Menschen aus dem Asylbereich zu betreuen und ihnen eine Unterkunft, Integrationsmöglichkeiten sowie medizinische Betreuung und finanzielle Unterstützung bieten zu können. Zu den wichtigsten Strukturen gehören: 

  • die Erstempfangsstruktur
  • die Flüchtlingsheime für Asylbewerbende
  • die Empfangsstellen für Asylbewerbende
  • die Ausbildungszentren für Asylbewerbende
  • das Büro für berufliche Eingliederung (BBE)
  • die Beratungsstelle für Rückkehrhilfe (RKB)

Die öffentlichen Einrichtungen des Amts für Asylwesen

Die Dienststelle für Sozialwesen betreibt mehrere öffentliche Einrichtungen, die zur Ausbildung der Sozialhilfeempfänger dienen. Ziel ist es, ihnen die beruflichen Kompetenzen zu vermitteln, die ihnen die Türen zum Arbeitsmarkt öffnen.

Zu den Betrieben gehören:

Strategie und Arbeitsmethode

Der Integrationsauftrag des Amts für Asylwesen ist auf kantonaler Ebene im Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) und auf nationaler Ebene in der Integrationsagenda Schweiz (IAS) geregelt.

Kantonale Integrationsprogramme (KIP)

In den KIP werden die Ziele und Massnahmen festgehalten, um die Integration von Migranten in der Schweiz zu erleichtern; diese KIP gibt es seit 2014, wobei sie alle 4 Jahre neu definiert werden. Finanziert werden die Programme durch Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. 

Das aktuelle KIP3-Programm setzt auf ein kontinuierliches Case Management, um die Eigenverantwortung und die Unterstützung bei den Integration zu stärken.

 

Förderbereiche

Die in der KIP verankerten Förderbereiche beziehen sich auf Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. Jeder Kanton legt in seinem KIP fest, wie er seine Ziele erreichen will.

Lage im Wallis

Im Wallis haben die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) und die Dienststelle für Sozialwesen (DSW) ein gemeinsames Integrationskonzept erarbeitet. Übers Amt für Asylwesen kümmert sich die DSW um Personen aus dem Asylbereich (Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge und Personen mit Schutzstatus), während die DBM die Aufgabe übernimmt, die Programmziele für jene Migrantinnen und Migranten umzusetzen, die eine Aufenthaltsbewilligung haben.

In diesem Zusammenhang führt das SEM jedes Jahr ein Monitoring durch und prüft, welche Auswirkungen die umgesetzten Leistungen haben.
 

Integrationsagenda Schweiz

Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) ist eine gemeinsame Agenda des Bundes und der Kantone, die 2019 verabschiedet wurde. Die IAS ergänzt und konkretisiert die KIP. In der Agenda werden die verbindlichen Wirkungsziele und Prozesse definiert, um die Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen rasch und nachhaltig zu integrieren.

In der IAS sind 5 Wirkungsziele verankert, wobei der möglichst rasche Spracherwerb sicherlich das anspruchsvollste Ziel darstellt. Vorgabe ist es, dass alle Asylsuchenden 3 Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz über Grundkenntnisse in einer Landessprache verfügen. 

Partners/Links

Bei der Integration von Menschen aus dem Asylbereich wird das Amt für Asylwesen von verschiedenen Partnern unterstützt.