Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, BRK) wurde am 15. Mai 2014 von der Schweiz ratifiziert. Die Konvention enthält bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie beinhaltet unter anderem das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Information.
Der Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) zielt auf die Umsetzung des Verfassungsartikels ab.
Die neue Fassung des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das GRIMB und seine Verordnung, die VRIMB, verpflichten den Kanton, die Gemeinden, die Träger öffentlicher Aufgaben und die privaten Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Über uns
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist der Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) angegliedert.
Unser Mandat
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und die Inklusion zu unterstützen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht es jedem Menschen, unabhängig von seiner Behinderung voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zu den Aufgaben des Büros gehören :
- den Vollzug des GRIMB und weiterer behindertenrechtlicher Gesetzesbestimmungen zu koordinieren
- einen regelmäßigen Austausch zu pflegen mit :
- kantonalen und kommunalen Behörden
- Trägern von kantonaler oder kommunaler Aufgaben und Anbietern von öffentlich zugänglicher Leistungen
- Menschen mit Behinderungen, deren Organisationen und dem Bund
- Behörden, Verantwortliche und Anbieter in behindertenspezifischen Angelegenheiten zu beraten
- die betroffenen Departemente und Behörden bei der Anpassung ihrer Gesetze zu unterstützen
- dem Staatsrat Schwerpunkte für die Arbeit auf kantonaler Ebene vorzuschlagen, auf deren Grundlage Massnahmenpläne erstellt werden
- Menschen mit Behinderungen beratend zur Seite zu stehen, damit sie ihre Rechte geltend machen können
Kontakt
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten
027 606 11 10
Viviane Bérod Pinho, Verwantwortliche
Priska Escher, Spezialisierte Mitarbeiterin
Links
- Dachverband der Walliser Organisationen von Menschen mit Behinderungen Forum Handicap Valais-Wallis (Externer Link)
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB (Externer Link)
- Behindertenpolitik - SODK (Externer Link)
- Zukunft Inklusion, Kanton Wallis (Externer Link)
Tätigkeitsbericht
Rechtsgrundlagen
Kanton Wallis
- GRIMB (Externer Link)
- GRIMB in leichter Sprache und barrierefreies PDF (Download)
- Broschüre GRIMB in leichter Sprache und barrierefreies PDF (Download)
- VRIMB (Externer Link)
Schweiz
- BehiG (Externer Link)
- BehiG in leichter Sprache (Download)
- BehiG barrierefreies PDF (Download)
- BehiV (Externer Link)
- BehiV barrierefreies PDF (Download)
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Externer Link)
- Sozialversicherungen in Gebärdensprache (Externer Link)
- Sozialversicherungen in leichter Sprache (Externer Link)
International
Nationale Aktionstage Zukunft Inklusion
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, BRK) wird 10 Jahre alt.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) wird 20 Jahre alt.
Um die Inklusion voranzutreiben, werden nationale Aktionstage stattfinden :
- in der ganzen Schweiz
- vom 15. Mai bis 15. Juni 2024
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt sich für eine inklusivere Gesellschaft ein.
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen führt die nationalen Aktionstage im Wallis mit der Unterstützung einer Arbeitsgruppe durch.
In der Arbeitsgruppe sind Menschen mit und ohne Behinderung vertreten.
Die Bedingungen für die Teilnahme, die Teilnahmekriterien und die Anmeldemodalitäten sind in der Projektausschreibung aufgeführt.
Die Projektausschreibung ist in leichter Sprache verfügbar.
Ziele der Aktionstage :
- Die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt machen
- Eine inklusivere Gesellschaft schaffen
- Menschen ermutigen, zusammenzuarbeiten, um Inklusion zu ermöglichen
- Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern
Kriterien für die Teilnahme :
- Ihre Aktion trägt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei
- Menschen mit Behinderungen sind im Fokus Ihrer Aktion
- Die Aktionen sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich
Merkblätter :
Wie kann man teilnehmen?
Um teilzunehmen, müssen Sie das Anmeldungsformular bis zum 3. Dezember 2023 ausfüllen.
Sie können die Unterlagen einsenden:
- Entweder per E-Mail: bureau-ldiph@admin.vs.ch
- oder per Post an die Adresse: Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bahnofstrasse 23, 1950 SITTEN
Informationsveranstaltung vom 3. Oktober 2023
Zugriff auf die Aufzeichnung der Veranstaltung auf Deutsch, hier klicken, Passwort: Gm5je7WD
Die Veranstaltung ist in Gebärdensprache verfügbar.