Hindernisfreies Bauen
Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
1950 Sitten
Einen Beratungsdienst in Anspruch nehmen
Die neuen öffentlichen und privaten der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude und Anlagen müssen so angelegt sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benutzbar sind (Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»).
Bestehende öffentliche und private der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude und Anlagen sind bei ihrer Renovation oder bei wesentlichen Umbauten so anzupassen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benutzbar sind, sofern dadurch nicht offensichtlich unverhältnismässige Kosten entstehen (Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»).
Neue Mehrfamilienhäuser und neue Gebäude mit Arbeitsplätzen sind so zu konzipieren, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen wird, sofern dadurch nicht offensichtlich unverhältnismässige Kosten entstehen (Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»).
Bei Sonderbauten, die höheren Ansprüchen zu genügen haben, zum Beispiel Bauten zur Pflege und Betreuung von Personen, wie Spitäler, Rehabilitationsstätten, Wohn- und Pflegeheime sowie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und betagte Personen, müssen Vorschriften beachtet werden, die zum Teil über die Forderungen der Norm SIA 500 hinausgehen. Für solche Bauten sind die spezifischen, dem jeweiligen Zweck entsprechenden Anforderungen vorrangig.
Bei der Erteilung der Baugenehmigung sind die Gemeinden und im gegebenen Fall der Kanton dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorschriften für hindernisfreies Bauen (Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten») geprüft wird.
Jede Gemeinde ernennt eine Ansprechperson für sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit hindernisfreiem Bauen.
Für alle Fragen zum hindernisfreien Bauen steht ein Beratungsbüro kostenlos zur Verfügung.
Procap Valais romand Bureau conseil pour les constructions adaptées aux handicapés Mme Clorinde Dussex Avenue de Tourbillon 9 Case Postale 109 1950 Sion Tél. 027 323 26 20 Fax 027 321 20 41 clorinde.dussex@procap.ch |
Procap Oberwallis Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen Herr Patrick Eyholzer Englisch-Gruss-Strasse 6 Postfach 365 3900 Brig-Glis Tél. 027 527 11 00 Fax 027 527 11 05 patrick.eyholzer@procap.ch |
Eine finanzielle Hilfe beantragen
Für die Beseitigung von bautechnischen Hindernissen an bestehenden Bauten, die vor dem 1. Januar 1993 entstanden sind, können finanzielle Hilfen gewährt werden.
Bei privaten Gebäuden beträgt der Beitrag 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Die den Gemeinden gewährte Hilfe für die Beseitigung bautechnischer Hindernisse ist auf 30 Prozent der anrechenbaren Kosten festgesetzt.
Gesuche für finanzielle Hilfen sind an die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich der Behinderung (KFBB) zu richten.