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Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, die in einer Kollektivunterkunft leben
Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, die in einer Kollektivunterkunft leben
Die bewilligte Finanzhilfe für Asylsuchende, die in einer Kollektivunterkunft mit gemeinsamer Küche leben, beträgt 180 Franken pro Monat. Dieser Betrag deckt ab : :
- Taschengeld
- allgemeine Fahrkosten
- Kleidung und Schuhe
- Freizeit und Diverses
Diese Hilfe wird gemäss Zusammensetzung der Haushalte gewährt.
Für die Abfrage der dafür massgeblichen Punkte des Leitfadens Normen und Anwendungsmodalitäten der Finanzhilfe, die im Kanton Wallis Asylsuchenden und Personen mit einer vorläufigen Aufnahmen gewährt wird, hier klicken und auf Kapitel 6.5, Seiten 34 bis 39 verweisen.