Betreuende Angehörige

Einen häuslichen Entlastungsdienst in Anspruch nehmen

Die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) fördert die eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Erwachsenen mit Behinderungen, indem sie finanzielle Hilfe für den Verbleib zu Hause gewährt. 

Dazu gehört eine finanzielle Hilfe zur Finanzierung eines Entlastungsdienstes für Angehörige, die eine zu Hause lebende Person mit Behinderungen betreuen. Dies soll es den betreuenden Angehörigen ermöglichen, andere berufliche, persönliche oder soziale Pflichten wahrzunehmen oder einfach wieder Kraft zu schöpfen. Diese Unterstützung wird von nicht professionellen Betreuerinnen und Betreuern geleistet, die jedoch vorab geschult wurden und ausreichende Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen nachweisen können.

Zulässige Stundensätze

  • Der Stundensatz beträgt 25 Franken brutto (einschliesslich Sozialabgaben).
  • Die Dienststelle für Sozialwesen (DSW) kann 17 Franken der 25 Franken pro Stunde übernehmen, wenn die Person mit Behinderung eine Hilflosenentschädigung erhält (unabhängig vom Grad der Behinderung).
  • LDer Restbetrag von 8 Franken pro Stunde geht zu Lasten der oder des betreuenden Angehörigen.

Ein Gesuch stellen

Gesuche sind von der Vereinigung Cerebral Wallis an die KFBB zu richten.

Vereinigung Cerebral Wallis
Entlastungsdienst zu Hause

Sozialpädagogische Unterstützung zu Hause beantragen

Die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) fördert die eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Erwachsenen mit Behinderungen, indem sie finanzielle Hilfe für den Verbleib zu Hause gewährt.

Mit dieser finanziellen Hilfe kann unter anderem eine Coaching- und Begleitleistung für den Menschen mit Behinderung finanziert werden, die von einer Fachkraft für die Organisation und Bewältigung des Tagesablaufs erbracht wird.

Durch diese Hilfe kann eine Unterbringung in einer Institution vermieden bzw. hinausgezögert werden. Sie kann auch als Übergangshilfe bis zur Unterbringung in einer Einrichtung bzw. bis zum Verlassen einer solchen Einrichtung dienen, wobei dadurch eine gewisse Sicherheit für den Menschen mit Behinderung sowie für seine Angehörigen gewährleistet wird.

Zulässige Stundensätze

  • Der maximal zulässige Satz liegt bei 113 Franken pro Stunde einschliesslich Gehalt und Sozialabgaben sowie indirekter
    Kosten (Verwaltung, Transporte usw.). Die Betreuung ist auf drei Stunden pro Woche begrenzt.
  • Die Einrichtung, die die sozialpädagogische Unterstützung leistet, stellt der DSW bei jedem Gesuch automatisch 23 Franken der 113 Franken pro Stunde in Rechnung, und zwar auch dann, wenn die Einkommen der Person keine finanzielle Hilfe erlauben. Somit geht je nach Beitragsfähigkeit ein Höchstbetrag von 90 Franken pro Stunde zu Lasten der Empfängerin bzw. des Empfängers. Der Differenzbetrag wird von der DSW übernommen.

Das passende Angebot finden

Auf der Plattform meinplatz.ch findet sich eine Übersicht der Angebote im Bereich sozialpädagogische Unterstützung zu Hause in leichter Sprache: https://meinplatz.ch/de

Ein Gesuch stellen

Gesuche sind in der Regel von der Emera Sozialberatung an die KFBB zu richten.

Emera Conseil Social
Guichet principal d’orientation, nous conseillons et soutenons les personnes en situation de handicap et leurs proches
Avenue de la Gare 3
1950 Sion
027 329 24 70
conseilsocial@emera.ch
Site Web Emera

Emera Sozialberatung
Als zentrale Beratungsstelle unterstützen und begleiten wir Menschen mit einer Beeinträchtigung und deren Angehörige
Sandmattenstrasse 11
3900 Brig
027 922 76 00
sozialberatung@emera.ch
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Sozialpädagogische Unterstützung zu Hause für einen Angehörigen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) beantragen

Mit der finanziellen Hilfeleistung der KFFB kann eine Coaching- und Begleitleistung für den Menschen mit ASS finanziert werden.

Zulässige Stundensätze

  • Der maximal zulässige Satz liegt bei 113 Franken pro Stunde einschliesslich Gehalt und Sozialabgaben sowie indirekter Kosten (Verwaltung, Transporte usw.). Die Betreuung ist auf drei Stunden pro Woche begrenzt.
  • FDie Einrichtung, die die sozialpädagogische Unterstützung leistet, stellt der DSW bei jedem Gesuch automatisch 23 Franken der 113 Franken pro Stunde in Rechnung, und zwar auch dann, wenn die Einkommen der Person keine finanzielle Hilfe erlauben. Somit geht je nach Beitragsfähigkeit ein Höchstbetrag von 90 Franken pro Stunde zu Lasten der Empfängerin bzw. des Empfängers. Der Differenzbetrag wird von der DSW übernommen.

Ein Gesuch stellen

Gesuche sind in der Regel von der Emera Sozialberatung an die KFBB zu richten.

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Individuelle Finanzhilfe beantragen

Die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) fördert die eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Erwachsenen mit Behinderungen, indem sie finanzielle Hilfe für den Verbleib zu Hause gewährt.

Dazu gehört eine individuelle finanzielle Hilfe für betreuende Angehörige, mit der ihre Arbeit anerkannt und gefördert werden soll. Sie wird gewährt, wenn eine schwere Behinderung umfangreichere fremde Hilfe und Pflege erfordert als in einer vergleichbaren Situation ohne Behinderung und wenn durch das Engagement der betreuenden Angehörigen die Unterbringung in einer Einrichtung vermieden wird.

Zulässige Stundensätze

  • Der maximal zulässige Satz für eine Hilfe, die von einem betreuenden Angehörigen geleistet wird, liegt bei 20 Franken brutto pro Stunde.
  • Die finanzielle Hilfeleistung zur Deckung der Kosten für Hilfe und Pflege, die der betreuende Angehörige für den Menschen mit Behinderung leistet, darf insgesamt 6000 Franken pro Jahr und Fall nicht übersteigen.

Ein Gesuch stellen

Gesuche sind in der Regel von der Emera Sozialberatung an die KFBB zu richten.

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