Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, BRK) wurde am 15. Mai 2014 von der Schweiz ratifiziert. Die Konvention enthält bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie beinhaltet unter anderem das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Information.

Der Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) zielt auf die Umsetzung des Verfassungsartikels ab.

Die neue Fassung des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das GRIMB und seine Verordnung, die VRIMB, verpflichten den Kanton, die Gemeinden, die Träger öffentlicher Aufgaben und die privaten Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen. 
 

Über uns

Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist der Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) angegliedert.
 

Unser Mandat

Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und die Inklusion zu unterstützen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht es jedem Menschen, unabhängig von seiner Behinderung voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Zu den Aufgaben des Büros gehören :

  • den Vollzug des GRIMB und weiterer behindertenrechtlicher Gesetzesbestimmungen zu koordinieren
  • einen regelmäßigen Austausch zu pflegen mit :
    • kantonalen und kommunalen Behörden
    • Trägern von kantonaler oder kommunaler Aufgaben und Anbietern von öffentlich zugänglicher Leistungen
    • Menschen mit Behinderungen, deren Organisationen und dem Bund
  • Behörden, Verantwortliche und Anbieter in behindertenspezifischen Angelegenheiten zu beraten
  • die betroffenen Departemente und Behörden bei der Anpassung ihrer Gesetze zu unterstützen
  • dem Staatsrat Schwerpunkte für die Arbeit auf kantonaler Ebene vorzuschlagen, auf deren Grundlage Massnahmenpläne erstellt werden
  • Menschen mit Behinderungen beratend zur Seite zu stehen, damit sie  ihre Rechte geltend machen können

Nationale Aktionstage Zukunft Inklusion

 

 

 

Nationale Aktionstage Zukunft Inklusion 2024 (Video, 2 Min 40s)

 

Im Jahr 2024 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention , UNO-BRK) 10 Jahre alt und das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 20 Jahre alt.

Aus diesem Grund fanden nationale Aktionstage

  • in der ganzen Schweiz
  • vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 statt.

Im Wallis hat das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Organisation dieser Tage mit einer Arbeitsgruppe zusammengearbeitet, in der Menschen mit und ohne Behinderungen vertreten waren. Wir danken den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihr Engagement und die Bereitstellung ihrer Kompetenzen, die zum Erfolg des Projekts beigetragen haben.

Mehr als 40 Aktionen wurden im Kanton Wallis angeboten. Wir bedanken uns bei den Aktionspartnern, die zum Erfolg dieser ersten Ausgabe von "Zukunft Inklusion " in unserem Kanton beigetragen haben.

 

Die Ziele der Aktionstage :

  • Die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt machen
  • Eine inklusivere Gesellschaft schaffen
  • Menschen ermutigen, zusammenzuarbeiten, um Inklusion zu ermöglichen
  • Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern 

Kriterien für die Teilnahme :

  • Ihre Aktion trägt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei
  • Menschen mit Behinderungen sind im Fokus Ihrer Aktion
  • Die Aktionen sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich