Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, BRK) wurde am 15. Mai 2014 von der Schweiz ratifiziert. Die Konvention enthält bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie beinhaltet unter anderem das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Information.
Der Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) zielt auf die Umsetzung des Verfassungsartikels ab.
Die neue Fassung des Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das GRIMB und seine Verordnung, die VRIMB, verpflichten den Kanton, die Gemeinden, die Träger öffentlicher Aufgaben und die privaten Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Über uns
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist der Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) angegliedert.
Unser Mandat
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und die Inklusion zu unterstützen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht es jedem Menschen, unabhängig von seiner Behinderung voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zu den Aufgaben des Büros gehören :
- den Vollzug des GRIMB und weiterer behindertenrechtlicher Gesetzesbestimmungen zu koordinieren
- einen regelmässigen Austausch zu pflegen mit :
- kantonalen und kommunalen Behörden
- Trägern von kantonaler oder kommunaler Aufgaben und Anbietern von öffentlich zugänglicher Leistungen
- Menschen mit Behinderungen, deren Organisationen und dem Bund
- Behörden, Verantwortliche und Anbieter in behindertenspezifischen Angelegenheiten zu beraten
- die betroffenen Departemente und Behörden bei der Anpassung ihrer Gesetze zu unterstützen
- dem Staatsrat Schwerpunkte für die Arbeit auf kantonaler Ebene vorzuschlagen, auf deren Grundlage Massnahmenpläne erstellt werden
- Menschen mit Behinderungen beratend zur Seite zu stehen, damit sie ihre Rechte geltend machen können
Kontakt
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten
027 606 11 10
Viviane Bérod Pinho, Verwantwortliche
Priska Escher, Spezialisierte Mitarbeiterin
Links
- Dachverband der Walliser Organisationen von Menschen mit Behinderungen Forum Handicap Valais-Wallis (Externer Link)
- AVIP - Walliser Vereinigung der Institutionen für Menschen in Schwierigkeiten (Externer Link)
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB (Externer Link)
- Behindertenpolitik - SODK (Externer Link)
- Zukunft Inklusion, Kanton Wallis (Externer Link)
Tätigkeitsbericht
Rechtsgrundlagen
Kanton Wallis
- GRIMB (Externer Link)
- GRIMB in leichter Sprache und barrierefreies PDF (Download)
- Broschüre GRIMB in leichter Sprache und barrierefreies PDF (Download)
- VRIMB (Externer Link)
Schweiz
- BehiG (Externer Link)
- BehiG in leichter Sprache (Download)
- BehiG barrierefreies PDF (Download)
- BehiV (Externer Link)
- BehiV barrierefreies PDF (Download)
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Externer Link)
- Sozialversicherungen in Gebärdensprache (Externer Link)
- Sozialversicherungen in leichter Sprache (Externer Link)
International
Nationale Aktionstage Zukunft Inklusion
Nationale Aktionstage Zukunft Inklusion 2024 (Video, 2 Min 40s) |
Im Jahr 2024 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention , UNO-BRK) 10 Jahre alt und das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 20 Jahre alt.
Aus diesem Grund fanden nationale Aktionstage
- in der ganzen Schweiz
- vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 statt.
Im Wallis hat das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Organisation dieser Tage mit einer Arbeitsgruppe zusammengearbeitet, in der Menschen mit und ohne Behinderungen vertreten waren. Wir danken den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihr Engagement und die Bereitstellung ihrer Kompetenzen, die zum Erfolg des Projekts beigetragen haben.
Mehr als 40 Aktionen wurden im Kanton Wallis angeboten. Wir bedanken uns bei den Aktionspartnern, die zum Erfolg dieser ersten Ausgabe von "Zukunft Inklusion " in unserem Kanton beigetragen haben.
Die Ziele der Aktionstage :
- Die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt machen
- Eine inklusivere Gesellschaft schaffen
- Menschen ermutigen, zusammenzuarbeiten, um Inklusion zu ermöglichen
- Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern
Kriterien für die Teilnahme :
- Ihre Aktion trägt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei
- Menschen mit Behinderungen sind im Fokus Ihrer Aktion
- Die Aktionen sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich