Anpflanzung
Neuer Weinberg
Wer neue Reben anpflanzen will, muss vorgängig eine kantonale Bewilligung einfordern. Als Neupflanzung gilt das Anpflanzen von Reben auf einer Fläche, die länger als zehn Jahre nicht als Rebfläche bewirtschaftet wurde
Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes
Die Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes unterliegt sowohl regionalen Anpassungskriterien (Boden, Ausrichtung) wie auch önologischen und kommerziellen Kriterien. Konsultieren Sie vor einer Anpflanzung die Rebbausektoren, um die richtige Wahl zu treffen.
AOC Wallis berechtigte Rebsorten
Die im Wallis zur Erlangung der AOC Wallis berechtigten Rebsorten sind in der Liste beinhaltet.
Unterlagenhölzer
Alle partiellen oder vollständigen Neuanpflanzung sowie Erneuerung von Reben müssen obligatorisch mit Pflanzengut erfolgen, das auf einem Unterlageholz veredelt ist, welches gegen die Reblaus widerstandsfähig ist.
Import von Reben aus dem Ausland
Jede Anpflanzung mit importiertem Pflanzengut muss der Dienststelle bis spätestens am 30. Juni nach der Pflanzung gemeldet werden. Anmeldungsformular für importiertes Pflanzenmaterial im Weinbau
Rebenveredelung
Die Veredelung ist im Wallis erlaubt, erfordert aber die Einhaltung einer bestimmten Vorgehensweise. Zusätzliche Bestimmungen gelten, wenn sich die Parzelle in einem Perimeter befindet, der zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung verpflichtet ist. Eine Heisswasserbehandlung der Edelreiser ist unter anderem obligatorisch.
kontakt
Fanny Crettenand
Adresse Agrarwissenschaftlicher Mitarbeiterin@ E-Mail Adresse fanny.crettenand@admin.vs.ch
Telefon 027 / 606 75 35