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Kontrolle der Sprühgeräte in der Landwirtschaft

Die Direktzahlungs- und die Pflanzenschutzmittelverordnung sowie der ÖLN im Weinbau schreiben vor, dass alle zapfwellenangetriebenen, gezogenen und selbstfahrenden, sowie Drohnen und Helikopter, die für den Pflanzenschutz verwendet werden, mindestens alle drei Jahre getestet werden müssen. Diese allgemeine Pflicht betrifft also alle Spritzgeräte, mit Ausnahme von Schlauch- und Rückenspritzen sowie Rückennebelbläsern, die in der Landwirtschaft (ÖLN-pflichtig oder nicht) Familiengärten, auf Grünflächen oder auf Sportplätzen eingesetzt werden.

Wurde beispielsweise ein Spritzgerät im Kalenderjahr 2021 geprüft, so ist sie nach drei Jahren, also innerhalb des Kalenderjahres 2024 das nächste Mal zu prüfen. Es spielt dabei keine Rolle zu welchem Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres der Spritzentest stattfindet.

Seit 2023 müssen alle Spritzgeräte mit einem Tankvolumen von mehr als 400 Litern zwingend mit einem Spülwassertank und mit einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein. Es muss möglich sein, die Spülung auszulösen und durchzuführen, ohne vom Traktor abzusteigen. Das Spülwasser muss durch die Sprühdüsen fliessen, die für die Innenreinigung sorgen. Geräte, die nicht über ein solches Spülsystem verfügen, werden nicht kontrolliert! Die Spritzeninnenreinigung ist für Schlauchspritzen nicht obligatorisch.

Die Dienststelle für Landwirtschaft organisiert jedes Jahr eine Kontrollkampagne für die in der Landwirtschaft verwendeten Sprühgeräte. Für die nicht in der Landwirtschaft eingesetzten Spritzgeräte beachten Sie die Liste der zugelassenen Prüfstellen (siehe unter Links).