Agrarwirtschaft
Unsere Tätigkeitsbereiche :
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Teilnahme an der Wirtschaftbeobachtung in Zusammenhang der Tierproduktion
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Ausarbeitung des statistischen Jahresbericht über die Walliser Landwirtschaft
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Expertisen :
Ertragswert :
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) verlangt eine Ertragswertberechnung zur Festlegung der Belehnungsgrenze für die Belastung landwirtschaftlicher Immobilien sowie für Nachfolgeregelungen. Jedem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen: Grundbuchauszug mit Lastenverzeichnis, Dienstbarkeiten, Zonenbestätigung, Lageplan und gegebenenfalls Rebbaukataster.
Pachtzins
Der höchstzulässige Pachtzins ist durch das landwirtschafliche Pachtgesetz und dessen Verordnung festgelegt. Das Amt kann allgemeine Auskünfte dazu geben und Richtwerte nennen.
Der Antrag auf Feststellung des zulässigen Pachtzinses muss an den Verwaltungs- und Rechtsdienst (027 606 72 50) des Departements für Wirtschafts- und Raumentwicklung (DVR) gerichtet werden. Dieser beauftragt das Amt für Viehwirtschaft mit der Berechnung der zulässigen Pacht.
Andere Gutachten
Das Amt für Betriebsberatung verfügt über eine grosse Praxis-Erfahrung mit den verschiedenen Bedingungen der Betriebe vor Ort. Es kann fallweise sein Know-how Versicherungen, Gemeinden, Gerichten oder Privatpersonen für spezielle Gutachten zur Verfügung stellen.
- Anhörung bei Bauten ausserhalb der Bauzone
Die kantonale Baukommission (KBK) ist zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone. Die Dienststelle für Landwirtschaft muss auf Ersuchen der KBK Anhörungen zu Baubewilligungsgesuchen bei Landwirtschaftsbetrieben durchführen.
Office de l'économie animale
Case postale 621
1950 Sion (Châteauneuf)
027 / 606 75 80
sca@admin.vs.ch