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Goldgelbe Vergilbung

(Vergilbungskrankheiten der Rebe: Goldgelbe Vergilbung und Schwarzholzkrankheit)

Die goldgelbe Vergilbung ist eine schwerwiegende Quarantänekrankheit, die sich mit Hilfe eines Vektorinsekts (Scaphoideus titanus) epidemisch ausbreitet. Sie kann zum Ausreissen ganzer Parzellen führen, wenn die kranken Rebstöcke nicht entdeckt und unverzüglich gemeldet werden.
Nach der Entdeckung von Krankheitsherden  in den Gemeinden Ardon und Port-Valais 2020 und in Saxon 2021 kam es im Wallis 2022 zu einem starken Anstieg der Fälle, wobei fünf Gemeinden betroffen waren: Riddes, Leytron, Saillon, Fully und Martigny. Um diese Krankheit zu bekämpfen und ihre Ausbreitung sowie die Ausbreitung ihres Vektors zu begrenzen, werden für die obgenannten Gemeinden obligatorische Bekämpfungsmassnahmen durchgeführt, die in den nebenstehenden Allgemeinverfügungen beschrieben sind. Insbesondere ist es verboten Triebe oder Edelreise von Reben zu entnehmen, die sich auf dem Gebiet dieser Gemeinden befinden. Dies gilt für alle Personen, die nicht vom eidgenössischen Pflanzenschutzdienst anerkannt sind, und soll die Verbreitung der Krankheit durch Vermehrungsmaterial verhindern.

Die Schwarzholzkrankheit hingegen ist eine harmlose Krankheit in unserer Region. Kommt diese aber zu häufig vor, kann sie das Auftauchen von Rebstöcken, die mit goldgelber Vergilbung befallen sind, verdecken. Die Symptome der beiden Krankheiten sind nämlich absolut identisch und können nur durch eine Analyse im Labor unterschieden werden.

Die kranken Rebstöcke zeichnen sich durch die gleichzeitige Präsenz der folgenden drei Symptome aus, wobei sich diese im Allgemeinen auf einen Teil des Rebstocks konzentrieren (nur ein Teil des Rebholzes ist befallen):

  • sektorielle oder vollständige Verfärbung der Blätter und nach unten gerollte Blattspreiten;
  • ausgetrocknete Blüten oder verdorrte Beeren, die sauer bleiben;
  • fehlende Verholzung oder Teilverholzung der Triebe (nicht immer klar ersichtlich).

Die Symptome zeigen sich ab Ende Juli und bleiben sichtbar bis zum Laubfall. Der ideale Zeitpunkt um die Parzellen zu kontrollieren ist während des Monats September.

     


Wir fordern Sie nachdrücklich dazu auf, Ihre Parzellen jedes Jahr auf Vergilbungen zu kontrollieren, um eventuell kranke Rebstöcke zu finden. Wir schlagen Ihnen vor, in erster Linie junge Reben (3 - 10 Jahre) von Rebsorten zu kontrollieren, welche die Vergilbungssymptome klar zeigen, wie Pinot noir, Gamay, Gamaret, Diolinoir, Divico, Granoir, Galotta, Humagne rouge, Chardonnay, ... Es können jedoch alle Rebsorten befallen sein.
Im Falle von Rebstöcken mit obgenannten Symptomen müssen diese mit einem Markierungsband markiert werden und es muss unverzüglich das Amt für Rebbau und Wein kontaktiert werden. Dabei sind die Anzahl befallener Rebstöcke, deren Standort (Gemeinde) sowie die Nummer der Parzelle anzugeben.