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Fruchtfolgeflächen (FFF)


Um die noch nicht überbauten Bodenflächen quantitativ und qualitativ zu erhalten, gibt es verschiedene Instrumente, darunter der Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF). Der Begriff Fruchtfolgeflächen (FFF) wurde 1986 in der RPV definiert, die die minimale Gesamtfruchtfolgefläche festlegte, die gewährleistet sein muss, um dem Land eine ausreichende Versorgungsgrundlage zu sichern, wie sie im Plan für die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz für den Fall einer Versorgungsstörung gefordert wird. Es wurde eine minimale Gesamtfruchtfolgefläche definiert und auf die Kantone aufgeteilt. Eine der grössten Herausforderungen für den Bodenschutz im Wallis besteht nicht nur darin, diese Mindestquote von 7350 ha zu gewährleisten, sondern darüber hinaus die Qualität dieser Böden zu erhalten und zu verbessern.