Startseite DLW Organisation und Amter Publikationen und News Direktzahlungen Obst- und Gemüsebau Rebbau und Wein Viehwirtschaft und Ackerbau Strukturverbesserungen Walliser Landwirtschaftsschule Suchen

Hoduflu

Was ist HODUFLU?

HODUFLU ist ein Internetprogramm zur einheitlichen Verwaltung von Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen in der Landwirtschaft. Es vereinfacht und beschleunigt den administrativen Ablauf von Nährstoffverschiebungen in der Landwirtschaft und ermöglicht eine transparente Darstellung der Nährstoffflüsse. (Quelle: BLW 2019)
 

Für wen ist HODUFLU vorgesehen?

HODUFLU steht allen Landwirten, die Hof- und / oder Recyclingdünger abgeben oder annehmen zur Verfügung.

Sämtliche Nährstofflieferungen müssen in HODUFLU erfasst und von den annehmenden Landwirten im System quittiert werden. Für die Erfüllung des ÖLN werden die in HODUFLU erfassten und quittierten Lieferungen angerechnet.

Dank HODUFLU haben sowohl Abgeber als auch Annehmer jederzeit einen Überblick über die gelieferten Nährstoffmengen.

In HODUFLU besteht die Möglichkeit, Lieferverträge zu erstellen und zu speichern.

HODUFLU unterstützt die zuständigen Behörden (Kantone, Kontrollstellen und den Bund) bei der Erfüllung ihrer Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben. (Quelle: BLW 2019)
 

Zugang zu HODUFLU

Für Landwirte: Jeder Landwirt mit einem Agate-Zugang kann sich auf HODUFLU unter https://www.agate.ch/ einlogen.  

 

Welche Lieferungen müssen in HODUFLU erfasst werden?

Sämtliche Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger von Landwirtschafts- und Fischzuchtbetriebe sowie Lieferungen von und zu Biogas- und Kompostieranlagen.
 

Wie müssen Lieferungen erfasst werden?

Lieferungen in HODUFLU sind einzeln zu erfassen. Sammelbuchungen (das Zusammenfassen mehrerer Lieferungen in eine einzige Lieferung) sind nicht erlaubt.
 

Wie werden Lieferungen an Private ohne HODUFLU oder an Betriebe im Ausland getätigt?

Das genaue Vorgehen ist im Dokument „Lieferungen an den Kantonsbetrieb“ beschrieben.
 

Was muss bei Lieferungen ausserhalb des Kantons beachtet werden?

Bei Lieferungen ausserhalb des Kantons müssen die jeweiligen Bestimmungen und Reglemente der jeweiligen Kantone beachtet werden.

 

Existiert die Möglichkeit einen Stellvertreter zu ernennen ?

Die Person, welche die Stellvertretung übernimmt, muss zuerst die Rolle "Superuser" besitzen. Mit dem Formular „Antrag Stellvertretung“ kann die Rolle beantragt werden. Der Auftraggeber meldet beim Kanton, welcher Stellvertreter die Datenerfassung übernimmt um diesen freizuschalten. Anschliessend kann der Stellvertreter die Datenerfassung durchführen. Wichtig: der Auftraggeber bleibt für die Korrektheit seiner Daten zuständig.

 

Existiert die Möglichkeit Lieferungen mit Papierformulare zu erfassen?

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Erfassen nur noch elektronisch über HODUFLU möglich. Landesweit wurde auf ein Lieferscheinbasiertes System umgestellt.