Startseite DLW Organisation und Amter Publikationen und News Direktzahlungen Obst- und Gemüsebau Rebbau und Wein Viehwirtschaft und Ackerbau Strukturverbesserungen Walliser Landwirtschaftsschule Suchen

Wirtschaftliche Informationen

Bruttoertrag Weinbau

 

Rechnungsbasis und –methoden

Die Schätzung des Bruttoertrags des Walliser Weinanbaus erlaubt die Folgerung auf den Bruttomarktwert der gesamten Tproduktion, dadurch wird auch ihre relative Bedeutung in der Weinbaubranche sichtbar. Längerfristige Trends des Weinanbaus und somit über seinen allgemeinen Gesundheitszustand können durch diese Schätzungen ebenfalls erkannt werden.

Auf Wunsch des Branchenverbands der Walliser Weine, berechnet das kantonale Amt für Rebbau und Wein seit 2008 die jährlichen Bruttoerträge. Die jeweilige Schätzung stützt sich dabei auf Ernteberichte, welche von Lieferstellen verfasst werden und u.a. folgende Angaben beinhalten; Firmenart der Einkellerei, Rebsorte, Quantitäten in kg und Zuckergehalt in %Brix. Diese Daten stammen aus den durch die Einkellerer ausgefüllten Einkellerungserklärungen, die sie der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen übergeben. In unseren Schätzungen berücksichtigen wir zusätzlich noch die firmenspezifischen Zahlungspraxisen.

Da es sich hier um eine kantonale Schätzung handelt, kann den einzelnen Fällen keine Beachtung geschenkt werden.

Ergebnisse 2022

Bruttoertrag des Walliser Weinanbaus 2022

Veranschaulichtes Vorgehen der Bruttoertragsschätzung

 

 

Agrarwirtschaft


Unsere Tätigkeitsbereiche :

 

  • Expertisen

Ertragswert 
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) verlangt eine Ertragswertberechnung zur Festlegung der Belehnungsgrenze für die Belastung landwirtschaftlicher Immobilien sowie für Nachfolgeregelungen. Jedem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen: Grundbuchauszug mit Lastenverzeichnis, Dienstbarkeiten, Zonenbestätigung, Lageplan und gegebenenfalls Rebbaukataster. (Verordnung
über das bäuerliche Bodenrecht
)

Pachtzins
Der höchstzulässige Pachtzins ist durch das landwirtschafliche Pachtgesetz und dessen Verordnung festgelegt. Das Amt kann allgemeine Auskünfte dazu geben und Richtwerte nennen.
Der Antrag auf Feststellung des zulässigen Pachtzinses muss an den Verwaltungs- und Rechtsdienst (027 606 72 50) gerichtet werden. Dieser beauftragt das Amt für Rebbau und Wein mit der Berechnung der zulässigen Pacht.

Andere Gutachten
Das Amt für Rebbau und Wein verfügt über umfassende Erfahrungen mit den verschiedenen lokalen Bedingungen für die Bewirtschaftung von Weinbergen. Es kann von Fall zu Fall seine Kompetenzen für spezifische Expertisen anbieten (indikative Schätzung des Wertes für die Erbteilung, Berechnung der Produktionskosten, ...).

 

  • Anhörung bei Bauten ausserhalb der Bauzone und Raumplanung

Die kantonale Baukommission (KBK) ist zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone. Das Amt für Reben und Wein muss Baubewilligungsgesuche, die Weinbauaktivitäten betreffen, nach dem Prinzip der landwirtschaftlichen Bedürfnisklausel vorbeurteilen. Es wird auch bei Dossiers zu Strukturverbesserungen konsultiert.
 

 

 

Ernteschätzung

 

Das kantonale Amt für Rebbau und Wein schätzt jeden Sommer die potentiellen Erntemengen der 8 Hauptsorten des Walliser Weinanbaugebietes ab.

Zweck dieser Schätzung ist es, sämtlichen Akteuren der Weinbaubranche Weisungen für die Ertragsregulierung zu geben, um die mengenmässigen AOC-Ertragsgrenzen einzuhalten.

Konkret finden diese Schätzungen nach dem Fruchtansatz statt. Sie wird auf einigen hundert für das Walliser Weinbaugebiet repräsentativen Parzellen durchgeführt. Die Stichprobenentnahmen werden zwischen Martigny und Varen durchgeführt, um drei Viertel der Anbaufläche der erfassten Rebsorten abzudecken.