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Betriebsanerkennung

Ein Landwirtschaftsbetrieb muss von der Betriebsanerkennungskommission (BEK) der Dienststelle für Landwirtschaft anerkannt werden, damit er Direktzahlungen erhalten und von weiteren Unterstützungsmassnahmen profitieren kann.

Dazu muss der Betrieb folgende Kriterien erfüllen:

  • Gebäude und Parzellen: Der Bewirtschafter ist Eigentümer (Registerauszug) oder Pächter (Pachtverträge) von mindestens 30% der bewirtschafteten Fläche und des Stallgebäudes.
     
  • Kontrolle: Der Betrieb erfüllt den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) oder die Bio-Anforderungen, wozu er einer Kontrollorganisation den entsprechenden Auftrag gibt (BVO: kontrolldienst@oberwalliser-bauern.ch, Bio.inspecta AG: info@bio-inspecta.ch, Bio Test Agro AG: info@bio-test-agro.ch, Vitival: vitival@agrivalais.ch, IFELV: info@ifelv.ch).
     
  • Berufsbildung: Der Bewirtschafter verfügt über eine landwirtschaftliche Grundbildung (mind. EBA), andernfalls über eine andere berufliche Grundbildung ergänzt mit einer landwirtschaftlichen Weiterbildung (Direktzahlungskurs) oder ergänzt mit einer dreijährigen ausgewiesenen praktischen Tätigkeit in der Landwirtschaft (Nachweis der Ausgleichskasse über die geleisteten AHV-Beiträge).
     
  • IBAN: Der Betrieb besitzt ein eigenes Bank- oder Postkonto. Eine Überweisung auf das Konto Dritter ist nicht möglich. Personengesellschaften (PG und Betriebsgemeinschaften) sowie juristischen Personen (AG, GmbH) fordern ein Formular „Zahlungsinstruktionen“, respektive einen Einzahlungsschein mit IBAN-Nummer ihres Finanzinstituts ein.
     
  • Tierhalter: Bei Tierhaltungsbetrieben entspricht der Stall den Tierschutz- und Gewässerschutznormen. Holen Sie bei den zuständigen kantonalen Stellen (Gesuch um Kontrolle beim kantonalen Veterinäramt ovet@admin.vs.ch sowie beim kantonalen Gewässerschutzamt sen@admin.vs.ch) ein entsprechendes Attest ein. Bewirtschafter in der Bergzone mit Betrieben kleiner als 0.5 SAK ohne Ausbildung absolvieren den Sachkundenachweis-Kurs chateauneuf@admin.vs.ch.
     
  • Flächenerhebung: Der Bewirtschafter nimmt an der Betriebsstrukturerhebung teil.

Für Erbschaften bei Todesfällen und für die Betriebsübernahme durch den Ehepartner bestehen vereinfachte Verfahren.

Für Personengesellschaften (PG und Betriebsgemeinschaften) sowie juristischen Personen (AG, GmbH) besteht ein besonderes Verfahren.

Je nach Art des anzuerkennenden Betriebs benötigt die BEK die Dokumente gemäss untenstehender Liste.

Die zuständigen Mitarbeitenden der BEK teilen sich die Anträge nach Region und Sprache auf (siehe Perimeter-Karte rechts) und stehen den Antragstellern für Auskünfte zur Verfügung.
 

Fristen

Der Antrag auf Betriebsanerkennung inklusive aller dazu erforderlichen Beilagen muss bis zum 31. Januar gestellt werden. Der Antrag für Direktzahlungen (inklusive Flächenerhebung) muss mit der Online-Erfassung der landwirtschaftlichen Daten, die gemäss jährlichen Fahrplan endet, erfolgen. Siehe Online-Erfassung der landwirtschaftlichen Daten.

Unvollständige Dossiers können nicht behandelt werden, so dass Direktzahlungen, Strukturbeihilfen und weitere Beiträge im laufenden Jahr nicht möglich sind. Später vervollständigte Anträge werden im Folgejahr behandelt.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig mit dem zuständigen Mitarbeitenden in Kontakt zu treten, damit Ihr Dossier rechtzeitig bereitsteht.