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Spezifische Programme


Die Direktzahlungen bestehen aus Basisbeiträgen (Kulturlandschaftsbeiträge und Versorgungssicherheitsbeiträge), welche die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises voraussetzen und von verschiedenen Bedingungen abhängig sind, die sich aus der Lage der Parzellen und des Betriebes ergeben. 
Zu diesen Beiträgen kommen verschiedene freiwillige Programme hinzu, die von spezifischen Leistungen abhängig sind.


1) Produktionssystembeiträge

Die Produktionssystembeiträge tragen insbesondere dazu bei, die Ziele der Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Reduktion des Stickstoff- und Phosphoreinsatzes zu erreichen. Sie bestehen aus Programmen zur Verringerung oder Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln je nach Kultur, zur guten Bodenbedeckung, zur effizienten Stickstoffnutzung, aus Tierschutzprogrammen und zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion.
Detaillierte Bedingungen und Höhe der Beiträge.

 

2) Ressourceneffizienzbeiträge

Des soutiens à durée limitée permettant une utilisation plus efficiente des ressources (techniques d’application précise pour les produits phytosanitaires jusqu’à fin 2024, alimentation biphase des porcs jusqu’à fin 2026) sont soutenues par des paiements directs.
Detaillierte Bedingungen und Höhe der Beiträge

 

3) Förderung der Biodiversität und der Landschaftsqualität

Verschiedene Beiträge tragen dazu bei, die Qualität der Biodiversität und der Landschaft im ländlichen Raum zu erhalten und zu verbessern.

 

4) Verringerung der Verluste von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln

Die parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) 19.475 legt als Ziele fest, dass die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2027 um 50% und die Nährstoffverluste bis 2030 um 20% reduziert werden.

Um dies umzusetzen, wurde die Direktzahlungsverordnung um zusätzliche Anforderungen im ökologischen Leistungsnachweis ergänzt, wie z.B. das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit hohem Risikopotenzial für Gewässer; Getreide in weiter Reihe als neuer Flächentyp zur Förderung der Biodiversität; Mindestanforderungen zur Begrenzung der Abdrift und des Oberflächenabflusses von Pflanzenschutzmitteln; die Abschaffung der 10% Fehlermarge für Phosphor und Stickstoff in der Düngerbilanz ab 2024. Im selben Rahmen stehen auch neue Produktionssystembeiträge zur Verfügung. Wichtigste Massnahmen:

  • Ackerbau: kein Einsatz von Herbiziden, Bodenbedeckung durch Zwischenfrüchte, max. 90% des Stickstoffbedarfs der Kulturen gemäss Düngerbilanz (weitere Infos unter www.agripedia.ch)
     
  • Dauerkulturen: kein Einsatz von Insektiziden, Akariziden und Fungiziden nach der Blüte, Flächen, die mit Betriebsmitteln bewirtschaftet werden, die dem Bio-Landbau entsprechen, kein Einsatz von Herbiziden und angemessene Begrünung im Weinbau (mehr Infos unter www.agripedia.ch)
     
  • Gemüsebau und einjährige Beeren: kein Einsatz von Insektiziden und Akariziden, kein Einsatz von Herbiziden, 90% Stickstoffbilanz (mehr Infos unter www.agripedia.ch)
     
  • Rindviehhaltung: höherer Anteil an Auslauf und Weidegang, längere produktive Lebenszeit der Kühe (mehr Infos unter www.agripedia.ch).

Alle Faktenblätter und weitere Informationen finden Sie unter www.agripedia.ch/focus-ap-pa.

Identische Informationen in anderer Form finden Sie auch unter Pa.Iv. 19.475 (www.so.ch).

Amt für Direktzahlungen

Korrespondenzadresse

Av. Maurice Troillet 260
CP-621
1951 Sion