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Weinlesekontrolle und e-Vendanges

Weinlesekontrolle

Die Weinlesekontrolle erfasst die gesamte für den gewerblichen Weinbau bestimmte Traubenernte bis zum Zeitpunkt von deren Pressung und erfolgt nach dem Grundsatz der Eigenkontrolle durch den Einkellerer.

Diese Kontrolle verfolgt folgende Ziele :

  • Die Einhaltung der Produktionsbestimmungen gemäss eidgenössischen und kantonalen Rechtsbestimmungen und 
  • die Rückverfolgbarkeit der Weinbezeichnungen und -kennzeichnungen bis in den Rebbergen sicherzustellen. 

Seit der Einführung der Weinlesekontrolle wurde die Überprüfung der Eigenkontrolle der Einkellerungsbetriebe von der Dienststelle für Verbraucherschutz durchgeführt. Ab der Weinlese 2018 ist die Dienststelle für Landwirtschaft für diese Aufgabe zuständig.

Im Wallis beruht die offizielle Weinlesekontrolle auf der Webanwendung e-Vendanges.
 

e-Vendanges

e-Vendanges ist die offizielle Webanwendung des Kantons Wallis für die Weinlesekontrolle. Sie vernetzt alle an dieser Kontrolle beteiligten Akteure und ermöglicht ihnen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

e-Vendanges ermöglicht den Gemeinden, die Aufteilungen der Bescheinigungen oder die Kompensation Pinot noir/Gamay durchzuführen und die Rebregister der Eigentümer zu besichtigen.

Dieses Informatik-Tool ermöglicht den Einkellerern :

  • über die Informationen der den Bescheinigungen (Acquits) zugrundeliegenden Parzellen zu verfügen;
  • alle Traubenposten, welche aus den Walliser Weinbergen stammen, zu erfassen;
  • ihr Kellerblatt (ehemalige Einkellerungsdeklaration) zu erstellen.

e-Vendanges bildet ebenfalls die Grundlage für die Eigenkontrolle zwischen Einkellerern und Traubenlieferanten. Jeder Lieferant kann jederzeit alle seine Traubenlieferungen, die er bei einer oder mehreren Kellereien getätigt hat, einsehen. Die Anwendung ermöglicht dem Traubenlieferant seine Bescheinigungen zu verwalten, insbesondere die Zusammenlegung von Bescheinigungen aus der gleichen Rebsorte, der gleichen Gemeinde und der gleichen Kategorie.

e-Vendanges stellt ebenfalls den für die Weinlese- und Weinhandelskontrolle zuständigen Organen die zur Ausführung ihrer Aufgaben nötigen Informationen zur Verfügung.