Aktuell

Blauzungenkrankheit

Nach den sehr zahlreichen Fällen der Blauzungenkrankheit (Blauzungenkrankheit der Serotypen 8 und 3 - BTV 8 und 3), die seit Sommer 2024 in der Schweiz nachgewiesen wurden, sind seit Herbst 2024 nur 3 Fälle von BTV- 8 im Unterwallis nachgewiesen worden. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Krankheit im Laufe des Jahres 2025 noch weiter ausbreiten wird, mit noch schwereren klinischen Symptomen, wie es normalerweise im zweiten Jahr eines Seuchenausbruchs der Fall ist.

Schutzmassnahmen, wie Aufstallung ab den frühen Abendstunden und Behandlung mit Repellentien können das Risiko einer Infektion vermindern, bieten aber keinen vollumfänglichen Schutz. Die Impfung bleibt die einzige wirksame Methode, um Tiere vor einer schweren Erkrankung zu schützen. Sie bewahrt nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern verhindert auch massive wirtschaftliche Verluste für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Für die Bekämpfung von BT in der Schweiz ab 2025 wurde ein einheitliches Vorgehen festgelegt. Die Ziele und die anzuwendenden Massnahmen variieren je nach den zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation und den verfügbaren Bekämpfungsmitteln, insbesondere der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen. Der Veterinärdienst Schweiz wird bei einer Infektion mit dieser Krankheit keine Sperrmassnahmen mehr über betroffene Betriebe verhängen. Nur die Verschiebung (oder Sömmerung) von kranken Tieren bleibt verboten. 

Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST), die Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), das BLV und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen Tiere, die für diese Krankheit empfänglich sind, soweit wie möglich zu impfen. Wenn Sie detaillierte Informationen zur Impfung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebstierarzt, der Sie bei der Umsetzung dieser Präventionsmassnahme anleiten kann. // Weitere Informationen in den nebenstehenden Dokumenten sowie auf der Website des BLVs.

 

Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD

Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.

Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren: 

•    Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
•    Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
•    Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
•    Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)

Vogelgrippe

Im Kanton Bern wurde am 5. Januar 2025 und im Gros-de-Vaud am 14. Februar 2025 das Vogelgrippevirus bei einem tot aufgefundenen Wasservogel und einem Schwan nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst. Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet, es betrifft also auch die Walliser Ufer des Genfersees. Die Verordnungsänderung ist am Donnerstag, 16. Januar, in Kraft getreten. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Präventivmassnahmen, die auch im Wallis anwendbar sind, finden Sie hier.