Aktuell
Blauzungenkrankheit
Am 2. Oktober wurde im Wallis ein erster Fall der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV 8) festgestellt. Bis heute sind 3 Fälle bei Rindern bekannt, alle im Unterwallis. Gemäss den gesetzlich vorgesehenen Massnahmen werden die betroffenen Bestände unter Sperre gestellt, d.h. die Verbringung der Tiere ist verboten, um das Risiko einer Übertragung auf andere Bestände so gering wie möglich zu halten. Nur für diese betroffenen Betriebe gelten Tierverkehrsbeschränkungen. Für alle anderen Betriebe gilt der normale Tierverkehr.
Die Beschränkungen werden aufgehoben, sobald der Bund die sogenannte Vektorinaktivitätsperiode für die Übertragung der Krankheit (Stechmücken) einführt, d. h. voraussichtlich am 1. Dezember 2024.
Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD
Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.
Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren:
• Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
• Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
• Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
• Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)