Verbraucherschutz
Im Bereich des Verbraucherschutzes werden folgende Aufgaben getätigt:
- Überwachung des gesamten öffentlichen Lebensmittelsektors
- Produzenten
- Zwischenhandel
- Detailhandel
- Onlinehandel
- Transportwesen
- Überwachung der Trinkwasserversorgungen und somit auch des Trinkwassers
- Überwachung des Gebrauchsgegenständesektors
- Öffentliche Badewasser, Duschen und Badeteiche
- Kosmetik
- Tattoo, Piercing, Permanent-Make-up, Microblading
- Schmuck
- E-Zigaretten
- Spielzeuge
- Überwachung der chemischen Produkte im Handel
- Überwachung der Anbieter mit Solarien
- Ansprechpartner für Radonfragen
- Ausstellen von Export-Zertifikaten
- Anbieten gewisser Dienstleistungen wie z. Bsp.: Ortsbefunde, Überprüfung von Bauplänen, …
- Beratung für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bearbeitung von Reklamationen derer bzw. Untersuchungen bei Verdachtsfällen auf Lebensmittelvergiftungen.
Grundsätzlich basieren die Überwachungen auf:
- Inspektionen
- Probenerhebungen
- Probenanalysen
Im Fokus unserer Tätigkeit steht die Sicherheit eines Produktes sowie der Täuschungsschutz.
Unsere Laboratorien tätigen in erster Linie chemische, physikalische, mikrobiologische aber auch molekulare Analysen durch. Unter anderem wird mittels gezielter Untersuchungskampagnen die Gesetzeskonformität der Produkte auf dem Markt überprüft. Im Vordergrund stehen hier die amtlichen Probenerhebungen welche durch das Inspektorat getätigt werden. Bei nicht konformen Produkten werden mittels eines Analysenberichtes Beanstandungen mit den entsprechenden Maßnahmen verfügt.
Unser Inspektorat überprüft mittels Inspektionen bei den öffentlichen Betrieben bzw. im Falle des Trinkwassers bei den Gemeinden ob, die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Dies geschieht vor Ort – sprich bei den Betrieben und bei den Gemeinden. Falls Abweichungen festgestellt werden, wird auch hier mittels eines Inspektionsberichtes eine Verfügung getätigt.
Bei nicht konformen Produkten oder nicht konformen Inspektionen werden entsprechend Verwaltungsgebühren verlangt. Jeder festgestellte Verstoß wird begründet und basiert auf gesetzlichen Grundlagen. Grobe Verstöße können Maßnahmen wie Beschlagnahmung, Einzug oder Anzeige beim strafrechtlichen Untersuchungsrichter nach sich ziehen.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetzgebung
Kantonale Gesetzgebung
- 817.1 - Gesetz betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Externer Link)
- 817.101 - Verordnung über die Trinkwasserversorgungsanlagen (Externer Link)
- 818.300 - Reglement betreffend die Gesundheits- und Sicherheitskontrolle von öffentlichen Badeanlagen (Externer Link)
- 814.7 - Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (Externer Link)
Weitere Informationen
Externe Links
- BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veteriärwesen (Externer Link)
- BLV - Handbücher zur Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche (Externer Link)
- Verband der Kantonschemiker des Schweiz (Externer Link)
- Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (Externer Link)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Externer Link)
- EU-Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit (Externer Link)
- WHO - World Health Organization (Externer Link)