Veterinärwesen
Der Bereich des Veterinärwesens sorgt durch Aufklärung, Beratung und Vollzug der spezifischen Gesetzgebungen einerseits für das Wohl der Tiere und andererseits für den Schutz der öffentlichen Gesundheit durch die Überwachung der Tiergesundheit, die Bekämpfung von Tierkrankheiten und die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit tierischer Herkunft. Durch das Präventionsprogramm „Prevent a bite“ und die Kontrolle der Hundepopulation trägt es zusätzlich zur öffentlichen Sicherheit bei.
Das Veterinäramt nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
- Tierschutz:
- Kontrolle der Haltungen von Nutz- und Heimtieren, Bewilligungen von Wildtierhaltungen und gewerbsmässigen Haltungen
- Hundewesen:
- Prävention und Bearbeitung von Bissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten von Hunden, Kontrolle der Hundepopulation betreffend im Kanton verbotener Hunderassen
- Tiergesundheit:
- Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen
- Lebensmittelsicherheit:
- Kontrolle der Primärproduktion sowie des fachgerechten Einsatzes von Tierarzneimitteln
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetzgebung
Kantonale Gesetzgebung
- 813.5 - Veterinärgesetz (Externer Link)
- 916.340 - Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (Externer Link)
- 916.4 - Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierseuchengesetz (Externer Link)
- 916.400 - Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Externer Link)
- 916.403 - Beschluss über die Interventionsmannschaft in Fällen hochansteckender Seuchen (Externer Link)
- 916.472 - Reglement über die Kosten und Entschädigungen im Bereich Veterinärwesen (Externer Link)
- 916.500 - Beschluss über die Sömmerung (Externer Link)