Der Departementsvorsteher ernennt die Mitglieder einer ständigen Arbeisgruppe mit der Bezeichnung "Kantonale Kommission für schulische Mediation" (KKSM), die mit der Betreuung der schulischen Mediation im Wallis beauftragt wird.
Der Departementsvorsteher betreut die Kommission mit sämtlichen Belangen zu diesem Thema. In diesem Zusammenhang validiert die KKSM die Grundausbildung, Weiterbildung und die Supervision der Mediatoren.
Die KKSM validiert die von den Schuldirektionen den zuständigen Dienststellen vorgeschlagenen Kandidaten und entscheidet über die Anerkennung von gleichwertigen Ausbildungen.
Die KKSM führt eine Liste mit den aktiv tätigen Mediatoren, arbeitet mit den Schuldirektionen und zuständigen Dienststellen zusammen und bezieht die letztgenannten ein, wenn sich die Mediatoren nicht an die vorliegenden Weisungen halten, namentlich wenn es um das Amtsgeheimnis, das Einreichen des Jahresberichts oder die Teilnahme an der Grundausbildung oder an den Supervisionen geht.
Die KKSM setzt sich aus elf bis dreizehn Mitgliedern zusammen:
- ein Mitglied der Direktion der kantonalen Dienststelle für die Jugend (KDJ), welches das Präsidium der KKSM übernimmt
- ein Mitglied der Direktion der Dienststelle für Unterrichtswesen (DU)
- ein Mitglied der Direktion der Dienststelle für Berufsbildung (DB)
- ein Vertreter der Direktion der pädagogischen Hochschule Wallis
- ein Richter des Jugendgerichts
- zwei Schuldirektoren, wobei jede Sprachregion sowie die obligatorische Schulzeit und die Sekundarstufe II vertreten sein müssen
- ein Vertreter aus dem Suchtbereich
- ein Vertreter der Vereinigung der Mediatoren oder ein aktiver Mediator, wobei jede Sprachregion sowie die obligatorische Schulzeit und die Sekundarstufe II vertreten sein müssen
- ein Vertreter der Elternvereinigungen im Wallis
Die beiden Verantwortlichen für die Ausbildung, die Supervision und die Betreuung der Mediatoren, die vom Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET) gestellt werden, gehören der Kommission als Fachpersonen an und nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Bei Bedarf kann die KKSM Vertreter aus verschiedenen Berufsbereichen hinzuziehen. Die KKSM hat die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzusetzen.
Pro Jahr werden zwei Sitzungen anberaumt. Ist ein Mitglied verhindert, muss es sich wenn möglich durch einen Ersatz vertreten lassen.
Bei Bedarf kann die KKSM jederzeit konsultiert werden. Die Beschlüsse der KKSM werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Im untenstehenden Dokument sind die Mitglieder der KKSM aufgeführt.