Ferienkolonien
Die kantonale Dienststelle für die Jugend ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Sicherheitsbeauftragten und dem Amt für Feuerwesen für die Prüfung und Erteilung der Grundbewilligung der Ferienkolonien oder Ferienhäuser zuständig. Die Betriebsbewilligung ist in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren gültig.
Als Ferienkolonie oder Ferienhaus gilt jede Beherbergungsstätte für Kinder, die während den Schulferien oder für kurze Zeitdauer Unterkunft anbietet und sich auf dem Territorium des Kantons Wallis befindet.
Gemäss Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend vom 9. Mai 2001 und sobald die Ferienkolonie oder das Ferienhaus den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird das Dossier an die entsprechende Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Diese führt dann die Erneuerung der Betriebsbewilligungen anstelle der kantonalen Dienststelle für die Jugend durch.
Die kantonale Dienststelle für die Jugend bleibt jedoch für die Bewilligung von Ferienkolonien oder Ferienhäuser, die den Burgschaften oder den Gemeinden gehören, zuständig.
Antrag auf Betriebsgenehmigung für Gemeinden in Bezug auf Ferienkolonien
Gesuch um Betriebsbewilligung für eine Ferienkolonie oder ein Kinderheim gemäss dem Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 und der Verordnung über verschiedene Strukturen zugunsten der Jugend vom 9. Mai 2001, die am 1. Juni 2001 in Kraft getreten sind.
Qualitätscharta
Die Ferienkolonien oder Ferienhäuser im Kanton Wallis haben die Möglichkeit, im Besitz einer Qualitätscharta zu kommen. Um sie zu erhalten, müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen, die Sie im Dokument "Qualitätscharta für Ferienkolonien" nachlesen können.
Derzeit haben zwei Kolonien diese Qualitätscharta. Es handelt sich um die Kolonie Ravoire und die Kolonie Sorniot.
Für weitere Informationen laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Formation
Les personnes responsables de l'encadrement des enfants, ainsi que les moniteurs et les aide-moniteurs, doivent être obligatoirement au bénéfice d'une formation spécifique de base dispensée par un organisme reconnu par le canton.
Le canton peut encourager par des mesures concrètes l'organisation de cours de formation de base ou de perfectionnement.
Toutes les informations sont mentionnées dans l'Ordonnance sur les différentes structures en faveur de la jeunesse ainsi que dans la Directive ci-contre.
KONTAKT - BETRIEBSGENEHMIGUNG
1950 Sion
CONTACT - CHARTE DE QUALITE ET FORMATION
Cédric Bonnébault
1950 Sion