Kantonale Dienststelle für die Jugend

Die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) ist im Bereich der Prävention, der Unterstützung und Förderung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig.

Die kantonale Dienststelle für die Jungend ist ein Dienst für die Bereiche Jugendförderung, Prävention und Kinder- und Jugendschutz zugunsten der Walliser Jugend.

Die Aufgaben des Dienstes sind im kantonalen Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 definiert:

  • die Förderung der Familienpolitik
  • die Förderung der Jugendpolitik
  • der Kinder- und Jugendschutz
  • das Angebot der spezialisterten Jugendhilfe und von Präventionsprogrammen
  • die Verwaltung von sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

 

KONTAKT

Kantonale Dienststelle für die Jugend

Avenue Ritz 29
1950 Sion
Von Montag bis Freitag
8h00-12h00 / 13h30-17h00
null Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegefamilien im Wallis
Medienmitteilung Dienststelle für Sozialwesen Kantonale Dienststelle für die Jugend 

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegefamilien im Wallis

Der Staat Wallis sucht neue Pflegefamilien. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Empfehlungen. Die Tarifstruktur sowie die administrative Abwicklung der Zahlungen an die Pflegefamilien wurden vereinfacht. Durch die Änderung sollen betroffene Familien eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, die die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Minderjährigen deckt. Die Monatspauschale für eine Vollzeitplatzierung beträgt nun 1’900 Franken, was einer Erhöhung um 400 Franken gegenüber der zuvor ausbezahlten Entschädigung entspricht.

Dank der grosszügigen Bereitschaft der Walliser Familien sind derzeit mehr als 100 Kinder im Wallis platziert. Trotzdem ist die Kantonale Dienststelle für die Jugend immer auf der Suche nach neuen Pflegefamilien. Denn aktuell warten etwa weitere 20 Minderjährige darauf, dass eine Familie sie aufnimmt.

Als Reaktion auf das am 15. November 2019 eingereichte Postulat mit dem Titel «Pflegefamilien im Wallis: zeitgemässe Rahmenbedingungen schaffen» arbeiteten die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) und die Dienststelle für Sozialwesen (DSW) neue Empfehlungen zur Kostenübernahme für die Platzierung Minderjähriger in Pflegefamilien aus.

Die neue Regelung sieht eine Monatspauschale von 1’900 Franken für Vollzeitplatzierungen vor. Die Pauschale setzt sich zusammen aus einer Entschädigung von 50 Franken pro Tag, die den Kosten für Verpflegung und Unterkunft entspricht, und einem Betrag von 380 Franken pro Monat für das persönliche Budget, das die laufenden Bedürfnisse des Kindes (Kleidung, Freizeit, Hygieneartikel usw.) sowie alle Reisekosten deckt.

Wenn das Kind mehr als acht Tage pro Monat abwesend ist, gilt der Tagessatz. Dieser beträgt 65 Franken für Vollzeitplatzierungen und 50 Franken für Entlastungsplatzierungen (zur Unterstützung der Eltern z. B. an Wochenenden und in den Ferien). Die Wochenendpauschale beträgt 100 Franken.

Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung und zur Vereinfachung werden bei einer Platzierung in einer sozialpädagogischen Einrichtung die gleichen Tarife angewandt.

Die sozialmedizinischen Zentren (SMZ), die für die Bezahlung der Pflegefamilien und die Weiterverrechnung an die leiblichen Eltern, die es sich leisten können, zuständig sind, profitieren nun von einer vereinfachten Verwaltung der Entschädigung, wodurch der Prozess für alle beteiligten Parteien erleichtert wird.

Pflegefamilie werden

Pflegefamilie zu sein, bedeutet, ein Kind im Alter von 0 bis 18 Jahren, das in seiner Entwicklung gefährdet ist, bei sich zu Hause und in der eigenen Familie aufzunehmen. Es bedeutet, sich an der Erziehung des Kindes zu beteiligen, indem man ihm einen Rahmen bietet, der seinen Bedürfnissen entspricht, um seine persönliche Entfaltung und sein Wohlbefinden, sowohl physisch als auch psychisch und emotional, zu unterstützen. Es bedeutet auch, mit dem Kind daran zu arbeiten, die Bindung zu seinen Eltern aufrechtzuerhalten.

Den Pflegefamilien wird eine Grundausbildung angeboten, um sie auf ihre Aufgabe vorzubereiten. Darauf folgt jedes Jahr eine Weiterbildung. Es werden regelmässig Abendveranstaltungen zum Austausch zwischen Pflegefamilien organisiert.

Pflegefamilie mit Unterkunft in der Westschweiz werden

Pflegefamilie im Wallis werden