Stationäre Massnahmen
Die Dienststelle für die Jugend ist zuständig für die Erteilung der Bewilligungen und für die administrative Bearbeitung der stationären und ambulanten Massnahmen.
Alle von den Zivil- und Strafbehörden angeordneten stationären oder ambulanten Massnahmen müssen vorgängig von der Dienststelle schriftlich bewilligt werden.
Die kantonale Dienststelle für die Jugend übernimmt die Platzierungskosten. Die Kosten, welche einem Beherbergungsbeitrag und dem persönlichen Budget entsprechen, werden in erster Linie durch das Kind oder seine Eltern getragen und erst subsidiär durch die verantwortliche Körperschaft, gemäss der kantonalen Gesetzgebung über die Eingliederung und die Sozialhilfe. Die Höhe der Beteiligung des Kindes oder seiner Eltern wird in einem Staatsratsbeschluss festgelegt. Alle Walliser Erziehungseinrichtungen werden auch vom Amt für Justiz anerkannt und subventioniert.
Personen, Instanzen und Dienste, die die Leistungen privater Anbieter direkt in Anspruch nehmen, tragen selbst die Kosten, die mit den Partnern vereinbart werden.
Pflegefamilien
Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource, wenn es um Kindesschutzmassnahmen geht. Für Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist und deren Eltern (zeitweilig) nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern, kann die Betreuung und Erziehung durch eine Pflegefamilie eine grosse Chance sein.
Das Amt für Kindesschutz ist für die Rekrutierung, Abklärung und Betreuung der Pflegefamilien im Wallis zuständig.
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Sonderpädagogische Einrichtungen
Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen im Alter von 0 bis 18 Jahren in heilpädagogischen Einrichtungen
Alle sozialpädagogischen Institutionen, die sich auf dem Gebiet des Kantons Wallis befinden, unterliegen der Bewilligung durch den Staatsrat. Seit Januar 2010 erteilt der Staat Wallis den Institutionen deshalb Leistungsaufträge.
Die kantonale Dienststelle für die Jugend ist für die Finanzierung und Aufsicht der Walliser Institutionen zuständig. Sie steht im Bereich pädagogische Konzepte beratend zur Seite. Darüber hinaus fördert, plant, koordiniert und unterstützt sie die Aktivitäten der Institutionen in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen selbst und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Kantons und des Bundes.
Die 5 sozialpädagogischen Institutionen des Kantons nehmen rund 225 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren auf, die vor allem erhebliche soziale und erzieherische Defizite oder Verhaltensstörungen aufweisen, oder straffällig geworden sind.
KONTAKTE
1950 Sion
Jeannette Rohrer De Donato, Cheffe de Section "Placements et prestations contractualisées"
jeannette.rohrer@admin.vs.ch027 606 48 21
Jean-François Guntern, Responsable des concepts pédagogiques
jean-francois.guntern@admin.vs.ch027 606 98 57
Raihan Islam, Gestionnaire administratif des dossiers enfants et jeunes
raihan.islam@admin.vs.ch027 606 99 63
Hélène Vouillamoz, Gestionnaire administratif des dossiers enfants et jeunes
helene.vouillamoz@admin.vs.ch027 606 48 37